Fonds zur Abfederung negativer Brexit-Folgen für EU-Staaten verabschiedet

Copyright: Europäisches Parlament

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Nach der finalen Abstimmung im Europäischen Parlament und der Annahme durch den Rat der EU im September kann der Sonderfonds zur Abschwächung der Brexit-Folgen für die am meisten betroffenen Mitgliedstaaten nun endlich auf den Weg gebracht werden.

Gemäß der Vereinbarung über die sogenannte Reserve für die Anpassung an den Brexit wird anhand von drei Kriterien berechnet, welche Beträge jedes EU-Land erhalten wird. Dazu zählen die Bedeutung des bisherigen Handels mit dem Vereinigten Königreich als auch die der Fischerei für die Mitgliedstaaten. Außerdem werden die Küstenregionen gegenüber der UK besonders berücksichtigt. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem die Unterstützung von Unternehmen und lokalen Gemeinschaften, die Schaffung von Arbeitsplätzen oder Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Unionsbürgerinnen und -bürgern. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der kleinen Küstenfischerei, aber auch der Unterstützung von kleinen und mittleren Betrieben.

Quelle: Europäische Kommission

Quelle: Europäische Kommission

Aus dem Fond können Ausgaben gedeckt werden, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2023 getätigt werden. Die Europaabgeordneten hatten sich erfolgreich für eine Verlängerung der Laufzeit eingesetzt. Insgesamt stehen für den Zeitraum 5. Mrd. € zur Verfügung, von denen in diesem Jahr noch 1,6 Mrd. € ausgegeben werden können.

In absoluten Zahlen erhält Irland die größte Summe mit rund 1 Milliarde €. Für die Niederlande sind ca. 810 Mio., für Frankreich 670 Mio., für Deutschland 590 Mio. und für Belgien 350 Mio. € vorgesehen.

Mittel können von nationalen und regionalen Stellen beantragt werden, die für Regionalpolitik zuständige Generaldirektion der Europäischen Kommission verantwortet die Anpassungsreserve.

Ulrike Wisser