Industrie-Ausschuss des Europaparlaments positioniert sich zum neuen Daten-Governance Gesetz

Kurz vor der Sommerpause einigte sich der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments auf seine Position zu den neuen Vorschriften für den europaweiten Austausch von Daten. Die Europäische Kommission hatte ihren Verordnungsvorschlag dazu im Herbst letzten Jahres vorgelegt.

Wie in der Novemberausgabe 2020 des Newsletters der BMB berichtet, sollen mit dem EU-Daten-Governance-Gesetz die Rahmenbedingungen für einen angemessenen Umgang mit einem unionsweiten Datenaustausch reguliert werden.

Dafür werden Regeln für folgende Fälle festgelegt:

  • bei der Bereitstellung von Daten des öffentlichen Sektors zur Weiterverwendung, beispielsweise für die Forschung, wenn die Rechte über diese Daten Dritten gehören,

  • bei einer gemeinsamen Datennutzung durch Unternehmen gegen Entgelt in jedweder Form,

  • bei der Nutzung personenbezogener Daten mithilfe eines „Mittlers”, bei denen die Datenschutz-Grundverordnung zu beachten ist.

Die Abgeordneten haben in ihrem Standpunkt vor allem das Thema Vertrauen und mehr Kontrolle für Bürger*innen und Unternehmen über ihre Daten in den Mittelpunkt gerückt. Außerdem wollen sie schärfere Bestimmungen im Falle von exklusiven Verträgen für Datenvermittler und schlagen Sanktionen für Verstöße vor. Sie sprechen sich für präzisiere Rechtsvorschriften beim Anwendungsbereich und für Datenvermittlungsdienste aus, als im Vorschlag enthalten. Damit soll sichergestellt werden, dass auch große Technologieunternehmen unter diesen Rechtsrahmen fallen. Um der Exklusivität von Datenvermittlungsvereinbarungen vorzubeugen, schlagen sie vor, solche auf einen Zeitraum von 12 Monaten zu beschränken.

Die Übermittlung von sensiblen Daten des öffentlichen Sektors in Drittländer ist ein weiteres Thema, mit dem sich der Ausschuss befasst hat. Sie fordern für den Austausch von Daten mit Ländern außerhalb der EU den Nachweis, dass es dort ein ähnliches Schutzniveau wie in der EU gibt. Die Kommission soll die Voraussetzungen prüfen und die Schutzbestimmungen durch delegierte Rechtsakte sicherstellen. Damit hätte das EP hierbei auch ein Mitentscheidungsrecht.

Europaabgeordnete Angelika Niebler im Plenum des EP, Quelle: Europäisches Parlament

Europaabgeordnete Angelika Niebler im Plenum des EP, Quelle: Europäisches Parlament

Die Verhandlungsführerin des EP ist die Abgeordnete Angelika Niebler von der CSU. Ziel ihres Berichtes sei, so kommentierte sie die Annahme der Position im Ausschuss, den Datenaustausch zu erleichtern und nicht schwieriger zu machen, insbesondere für KMU. "Wir wollen der Zeit voraus sein, indem wir Grundregeln festlegen, um einen fairen Wettbewerb und Zugang zu Daten von Anfang an zu gewährleisten. Deshalb stellen wir Neutralität und Vertrauen in den Mittelpunkt dieses Vorschlags für eine Daten Governance in Europa", sagte sie. Der Bericht wurde im Ausschuss mit 66 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme und mit sechs Enthaltungen angenommen. Im nächsten Schritt werden Verhandlungsgespräche mit dem Rat und der Kommission aufgenommen, bevor das Parlament über die endgültige Fassung beschließt.

Zum Thema Datenaustausch informierte die Europäische Kommission zum gleichen Zeitpunkt, dass die Richtlinie der EU über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in den Mitgliedstaaten in Kraft getreten ist. Die Regeln über den Zugang zu offenen Daten, eine weitere Grundlage für die Schaffung des europäischen Datenraums, wurden im Juli 2019 von den EU-Institutionen verabschiedet. Die EU-Länder hatten zwei Jahre Zeit, diese national umzusetzen.

Die sogenannte Open-Data-Richtlinie setzt Mindestvorschriften für die Weiterverwendung von Daten der öffentlichen Hand in den EU-Ländern mit dem Ziel, die Nutzung dieser Daten durch Forschung und bei der innovativen Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen zu stärken. Damit sollen, so die Kommission, die riesigen und wertvollen Pools an Ressourcen, die von öffentlichen Stellen produziert werden, zugänglich werden. Die neuen Vorschriften sollen dazu beitragen, den Zugang zu den Informationen zu verbessern.  

In Deutschland wurde auf Bundesebene das Kompetenzzentrum Open Data (CCOD) eingerichtet, um Behörden bei der Umsetzung von Open-Data-Regeln zu beraten und zu unterstützen.

Ulrike Wisser