Verordnungen für Europäische Strukturfonds treten in Kraft

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Nachdem das Europäische Parlament Ende Juni die Gesetzesgrundlagen für die Europäischen Strukturfonds für die Jahre 2021 bis 2027 formal verabschiedet hat, treten die Verordnungen nun in Kraft. Das als Kohäsionspaket bezeichnete Bündel aus drei Fonds für die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der EU ist 243 Milliarden Euros schwer.

Zu dem Kohäsionspaket gehören der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Kohäsionsfonds und das Programm zur Förderung der europäischen territorialen Zusammenarbeit Interreg. Der Europäische Sozialfonds, ebenfalls Teil der Kohäsionspolitik, wurde schon zu einem früheren Zeitpunkt angenommen.

Wichtig ist dabei die sogenannte Dachverordnung, die die detaillierten Bestimmungen für alle Fonds enthält. Neben den benannten Finanztöpfen sind dies des Weiteren der Fonds für einen gerechten Übergang und der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds. Die Gelder aller Kohäsionsfördertöpfe machen mit insgesamt 330 Mrd. € etwa ein Drittel des EU-Gesamthaushalts für 2021 bis 2027 aus. Es ist vorgesehen, dass mindestens 30 % der Mittel in Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und umweltfreundliches Wirtschaften fließen sollen, verbunden mit der Anforderung, für nachhaltiges Wachstum und entsprechende Arbeitsplätze zu sorgen. Geplant sind auch konkrete Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen und die Gebiete in äußerster Randlage.

Interreg-Gebiete in der EU, Quelle: Europäische Kommission

Interreg-Gebiete in der EU, Quelle: Europäische Kommission

Das größte Finanzierungsinstrument hier ist der EFRE mit 243 Mrd. €. Die Mittel sollen nicht nur zur wirtschaftlichen Erholung von der Coronakrise beitragen, sondern auch für ein krisenfesteres Gesundheitswesen sorgen. Gefördert werden außerdem Kulturprojekte, nachhaltiger Tourismus und der digitale Wandel. Deutschland wird für die sieben Jahre rund 17,7 Mrd. € erhalten. Der Kohäsionsfonds fördert EU-Staaten mit einem Bruttonationaleinkommen pro Einwohner unter 90 % des EU-Durchschnitts und ist somit für Deutschland nicht relevant.

In die europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) fließen von 2021 bis 2027 insgesamt 8,05 Mrd. €, etwas weniger als in der letzten Förderphase. Die Finanzierung kommt aus dem EFRE. 72,2 % sind für die Zusammenarbeit in Grenzregionen vorgesehen mit dem Ziel, dort eine integrierte und möglichst ganzheitliche regionale Entwicklung zwischen benachbarten Land- und Seegrenzregionen zu begünstigen. Diese Förderkategorie heißt Interreg A. Die transnationale Zusammenarbeit über größere transnationale Gebiete, wie der Alpenraum, der Ostseeraum oder der Donauraum, ist bekannt als Interreg B und erhält 18,2% des Budgets. 6,1 % sind für die themenbezogene interregionale Zusammenarbeit geplant. Im Rahmen der einzelnen Interreg-Programme können jeweils bis zu 20 % der Mittel für Kleinprojekte eingesetzt werden. Außerdem sieht die Regelung vor, dass mehr Mittel für Klimaschutzmaßnahmen und Sozialprogramme, einschließlich der öffentlichen Gesundheit, verwendet werden.

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Die politische Einigung zwischen den EU-Institutionen fand im Dezember 2020 statt. Das weitere offizielle Gesetzgebungsverfahren bis zum Inkrafttreten der Verordnungen hat dann noch einmal ein halbes Jahr gebraucht. Die Kommission wird in der Folge Durchführungsrechtsakte vorlegen. Diese regeln u.a. die jährlichen Mittelplanungen und die detaillierte Einstufung der Regionen in Förderkategorien. Bevor die Mittel fließen können, muss die Europäische Kommission die Partnerschaftsvereinbarungen und Operationellen Programme der Mitgliedstaaten für die verschiedenen Fonds – wie  den EFRE, den ESF, Interreg - annehmen. Die Vorbereitungen sind in vollem Gange, die Staaten arbeiten bereits an ihren jeweiligen Programmplanungsdokumenten und tauschen sich in einem informellen Dialog mit der Behörde in Brüssel aus. Geht alles gut, können die Pläne bis Ende diesen Jahres rechtsgültig sein und die Förderung aus dem neuen Budgetrahmen beginnen.

Das Parlament hat in seinem Beschluss noch einmal explizit darauf verwiesen, dass das Geld nur an Staaten ausgezahlt werden darf, die sich an die EU-Grundrechtecharta, die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und das Klimaschutzübereinkommen von Paris halten.

Ulrike Wisser