EU-Kommission startet neue EU-Talentpartnerschaften

Die Europäische Kommission startete Mitte Juni eine neue Initiative, mit der sie sogenannte  Talentpartnerschaften auf den Weg bringen will. Der Begriff Talent bezieht sich dabei auf die Gewinnung von Fachkräften und die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen in der Zusammenarbeit mit Drittländern. Die Maßnahme wurde offiziell bei einer Veranstaltung der Kommission auf den Weg gebracht, bei der die Ausrichtung und die Einsatzmöglichkeiten solcher Partnerschaftsprojekte beraten wurden.

Die EU-Talent-Partnerships gehören zu den neuen, sich noch in der Verhandlung befindlichen politischen und rechtlichen Grundlagen für Migration und Asyl und sollen die legale Einwanderung aus Drittländern zum Zwecke der Fachkräfteentwicklung in der Union verstärken. Dafür sollen Talentpartnerschaften in Kooperation mit den Ländern außerhalb der EU entwickelt werden.

EU-Kommissarin für innere Angelegenheiten, Quelle: Europäische Kommission

EU-Kommissarin für innere Angelegenheiten, Quelle: Europäische Kommission

Die zuständige Kommissarin Ylva Johansson pries bei der Veranstaltung diese Form der legalen Einwanderung an. Die EU müsse mehr legale Wege der illegalen Migration entgegensetzen, sagte sie.  Sie spricht sich seit langem für die Ausweitung von legitimen Möglichkeiten für Migrationswillige seitens der Union aus. Johansson wies auf das bekannte Problem hin, die Bevölkerung in der EU im erwerbsfähigen Alter schrumpfe und viele Schlüsselsektoren, wie das Gesundheitswesen oder die Landwirtschaft, seien mit Fachkräftemangel konfrontiert. Deshalb sieht sie in dieser neuen Initiative ein gutes Mittel, qualifizierte Bewerber*innen aus dem Ausland für den Arbeitsmarkt in Europa zu gewinnen oder auszubilden. Um dem Vorwurf des Brain-Drain vorzubeugen, sollen diese Partnerschaften für alle beteiligten Staaten Vorteile bringen.

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Kern der Kooperation wäre danach ein strategisches Migrationsmanagement, bei dem der Qualifikations- und Personalbedarf aller beteiligten Länder in den Blick genommen wird. Konkret werden dann im Einzelnen Student*innen, Auszubildende, Fachkräfte oder Graduierte aus dem Drittland dabei unterstützt, in der EU zu studieren, zu arbeiten oder sich weiter zu qualifizieren. Die EU würde im Gegenzug den Partnerländern gezielt bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik, der beruflichen Aus- und Weiterbildung als auch bei der Integration der Rückkehrer*innen helfen.

Wie diese Partnerschaften konkret aussehen werden, ist noch nicht ganz klar. Im Nachgang der Konferenz wird die Kommission erste Ideen mit interessierten EU-Ländern und strategischen Drittstaaten entwickeln. Sie kann dabei auf Erfahrungen aus von ihr geförderten Pilotprojekten aufbauen, die in den letzten Jahren realisiert wurden. Seitens der Mitgliedstaaten koordinierten Belgien, Frankreich, Litauen und Spanien die vier Projekte, in die u.a. Nordafrika und Nigeria einbezogen waren. Während sich Form und Umfang der Mobilität, die beteiligten Interessengruppen vor Ort und die Sektoren von Projekt zu Projekt unterschieden, ging es bei allen um die Entwicklung neuartiger Methoden bei der Fachkräfteanwerbung und der Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen.

Ulrike Wisser