Europäischer Rat begrüßt Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich und verspricht rigorose Anwendung
Auf ihrem Gipfel Ende Mai in Brüssel befassten sich die Staats- und Regierungschef*innen mit der Beziehung zum Vereinigten Königreich und reagierten damit auf verschiedene Schwierigkeiten und Misstöne in der Zusammenarbeit der letzten Monate. In ihren Schlussfolgerungen begrüßen sie das Handels- und Kooperationsabkommen, dass letztendlich am 1. Mai 2021 in Kraft getreten ist und fordern eine strikte Anwendung.
Der Europäische Rat stellt erneut klar, dass von beiden Vertragsseiten anerkannt werden muss, dass die UK als Nicht-EU-Staat nicht mehr die gleichen Vorteile wie ein Mitgliedstaat genießen kann. Die EU-Regierungen weisen darauf hin, dass die Kooperation nur funktioniert, wenn das durch das Abkommen festgelegte und ihrer Auffassung nach ausgewogene Verhältnis von Rechten und Pflichten eingehalten wird. Der Vertrag sollte für beide Seiten vorteilhaft bleiben, heißt es in den Schlussfolgerungen, und nicht die Integrität des Binnenmarkts, die Zollunion oder die Beschlussfassungsautonomie der EU untergraben. Der Europäische Rat fordert Großbritannien auf, den Grundsatz der Nichtdiskriminierung zwischen den Mitgliedstaaten zu beachten.
Quelle: Rat der EU
Die Kommission soll sich für eine vollständige Umsetzung des Abkommens einzusetzen. Der Rat nennt hier besonders die Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger, die Fischerei und Regeln zu gleichen Wettbewerbsbedingungen, Bereiche, in denen es bereits Probleme gab.
Das Mediennetzwerk Euractiv berichtete in der gleichen Zeit von einem massiven Rückgang des Handels zwischen der EU und UK in den ersten drei Monaten des Jahres 2021. Es bezog sich auf Daten der britischen Statistikbehörde vom 25. Mai. Danach ging der Handel nach dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus dem Binnenmarkt um fast ein Viertel zurück. Das Abkommen enthält zwar eine Regelung für den zoll- und kontingentfreien Warenhandel zwischen beiden Seiten, allerdings müssen sich die Unternehmen nun mit Zollkontrollen auseinandersetzen. Die EU hatte diese für britische Ausfuhren direkt am 1. Januar eingeführt, während das Vereinigte Königreich sich dafür entschieden hatte, eigene entsprechende Maßnahmen bis Oktober schrittweise zu ergreifen.
In dem Artikel von Euractiv ist zu lesen, dass die stärksten Handelsrückgänge mit Irland und Deutschland verzeichnet wurden. Die Ausfuhren nach Irland gingen zwischen Dezember und Januar um 47,3 % zurück, für Deutschland, dass der größte Handelspartner aus der EU war, wurde ein Rückgang von 30,5 % festgestellt, im Wert von 1,7 Mrd. USD. Für die britische Seite scheint es allerdings nicht ausgemacht, dass der Grund für den Rückgang allein im Brexit liegt. Es wird auch auf die Pandemie und die Lagerhaltung britischer Unternehmen vor dem Ende der Übergangszeit zurückgeführt. Den größten Handelsunterschied gab es zwischen Dezember des Vorjahres und Januar 2021, mit einem Rückgang von 40,7 % zurück. Seitdem steigt der Handel mit der EU laut Statistik wieder.
Unternehmen beider Seiten aus den unterschiedlichsten Sektoren melden jedoch weiterhin Schwierigkeiten und Verzögerungen infolge der neuen Kontrollen und bürokratischen Anforderungen. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europaparlaments befasste sich in einer Anhörung einen Tag später mit solchen Schwierigkeiten, um zu verstehen, wie das Abkommen in der Praxis umgesetzt wird.
Der Ort, um Probleme und Lösungsmöglichkeiten zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu besprechen sind der sogenannte Partnerschaftsrat und vielfältige handelsspezifische Ausschüsse und Sonderausschüsse. Alle Gremien werden gleichberechtigt besetzt und sind für die regelgerechte Anwendung des Abkommens mitverantwortlich.