Europäische Staatsanwaltschaft nimmt ihre Arbeit auf
Nach mehreren Monaten der Vorbereitung wird die neue Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) am 1. Juni 2021 ihren Betrieb aufnehmen. Aufgabe der EU-Einrichtung ist es, Straftaten gegen den EU-Haushalt zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen.
Der Beschluss zur Einrichtung einer eigenen Europäischen Staatsanwaltschaft wurde bereits im Jahr 2017 getroffen. Diese wird aus dem EU-Haushalt finanziert und ist die erste supranationale Staatsanwaltschaft, die befugt ist, strafrechtliche Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen EU-weit durchzuführen. In ihrer derzeitigen Zusammensetzung nehmen 22 Mitgliedstaaten der EU an der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit teil.
Quelle: Europäische Kommission
Die EUStA wird von der Europäischen Generalstaatsanwältin Laura Codruța Kövesi geleitet, hat ihren Hauptsitz in Luxemburg und setzt sich aus je einem europäischen Staatsanwalt je teilnehmendem Mitgliedstaat und sonstigen Bediensteten zusammen. Teil der EUStA sind darüber hinaus von den Staaten delegierte Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, die aus ihren Ländern heraus mitarbeiten. Für Deutschland sind aktuell zehn Ankläger*innen bestätigt, was durch einen spezifischen Beschluss festgelegt ist. Die Ernennungen sind bis auf Slowenien abgeschlossen. Die slowenische Regierung wird vom Europäischen Parlament aktuell kritisiert, da die Bestätigung der beiden Kandidaten scheinbar aus politischen Gründen aufgehalten wird. Der Ministerpräsident des Landes, Janez Jana – der baldige EU-Ratsvorsitzende - wurde vom EP aufgefordert, die Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft nicht länger zu behindern.
Laura Kövesi qualifiziert sich als Chefin für die EUStA durch ihre berufliche Erfahrung. Sie war Chefanklägerin der Rumänischen Nationalen Antikorruptionsdirektion, eine Position, die sie von 2013 bis 2018 innehatte. Zuvor war sie Generalstaatsanwältin Rumäniens, die dem Obersten Kassations- und Richtergerichtshof angegliedert war.
Zu den beiden Stellvertretern der Europäischen Generalstaatsanwältin wurden für die nächsten drei Jahre ein italienischer und ein deutscher Staatsanwalt gewählt.
Die Einrichtung kann nach jetzigem Stand Untersuchungen aufnehmen und Strafverfolgungsmaßnahmen ergreifen, wenn folgende Fälle vorliegen:
Betrug im Zusammenhang mit Ausgaben und Einnahmen des EU-Haushaltes,
betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer, wenn mehr als zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind und der Gesamtschaden mindestens 10 Mio. € ausmacht,
Geldwäsche von Vermögen, das aus gegen den EU-Haushalt gerichteten Betrugsdelikten stammt,
Bestechung, Bestechlichkeit und Veruntreuung zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU,
Mitwirkung in einer kriminellen Vereinigung, deren Handlungen sich vornehmlich auf die Begehung von Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts konzentrieren.
Laura Kövesi, Europäischen Generalstaatsanwältin
Der Schutz der öffentlichen Haushaltsmittel ist gemeinsame Aufgabe der EU-Institutionen und der nationalen Behörden. Mit der neuen Stelle kann die Kooperation wesentlich verbessert werden. Die Staatsanwaltschaft der EU ist formal unabhängig. Sie ergänzt die Arbeit anderer EU-Stellen in dem Bereich, wie die Antibetrugsstelle OLAF, Eurojust und Europol.
Irland, Dänemark, Polen, Schweden und Ungarn beteiligen sich bisher nicht an der Europäischen Staatsanwaltschaft, können aber eintreten oder andere Formen einer engeren Zusammenarbeit verabreden.
Die Homepage der neuen Einrichtung sieht unter anderem vor, dass Einzelpersonen dort online auf Straftaten aufmerksam machen können. Der Start kommt zu einem guten Zeitpunkt, da in Kürze die Ausgabe von Mitteln aus dem 750 Mrd. € großen Aufbauplan der Gemeinschaft beginnt.