Lernen am Arbeitsplatz und Erwerb digitaler Kompetenzen stehen im Mittelpunkt der zukünftigen Bildungskooperation der EU
Die Mitgliedstaaten haben sich im Rat auf die Ziele und Themen der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Arbeitsphase bis zum Jahr 2030 verständigt. Das neue zehnjährige bildungspolitische Programm der EU knüpft an die Vorläufer an und setzt für die nächsten Jahre etwas veränderte Akzente.
Der politische Anspruch der Gemeinschaft, nicht zuletzt definiert durch die Europäische Säule sozialer Rechte ist, dass junge Menschen in der EU die beste Bildung und Ausbildung erhalten und auf dem gesamten Kontinent studieren und arbeiten können. Alle haben das Recht auf eine qualitativ hochwertige und inklusive allgemeine und berufliche Bildung sowie lebensbegleitendes Lernen.
Vor diesem Hintergrund sind die übergreifenden Anliegen in der erneuerten Strategie für die europäische Zusammenarbeit einerseits eine hohe Bildungsqualität und andererseits die Verwirklichung des europäischen Bildungsraums. Da die Zuständigkeit für Bildung und Berufsbildung bei den EU-Staaten liegt, besteht die Kooperation in erster Linie aus dem Ausbau der fachpolitischem Wissensgrundlage, von der die nationalen Entscheidungsträger profitieren können. Darüber hinaus spielen die Stärkung der grenzübergreifenden Mobilität zu Lernzwecken, die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen und Bildungsbausteinen und der Austausch bewährter Verfahren und Peer-Learning zwischen den Mitgliedsländern eine wichtige Rolle.
Für seine gemeinsame Arbeit in den nächsten Jahren hat der Bildungsrat fünf strategische Prioritäten festgelegt, beschrieben in der diesbezüglichen Entschließung:
Höhere Qualität, mehr Chancengleichheit, bessere Inklusion und mehr Erfolg für alle in der allgemeinen und beruflichen Bildung
Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität für alle
Stärkung von Kompetenzen und Motivation in pädagogischen Berufen
Stärkung der europäischen Hochschulbildung
Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels in der und durch die allgemeine und berufliche Bildung.
Um die Schwerpunkte konkreter herunterzubrechen, sind für den ersten Arbeitszyklus bis zum Jahr 2025 spezifische Themen und Maßnahmen festgelegt, die das Beschlussdokument ebenfalls ausführt. Den Staaten bleibt es offen, in welcher Form und Intensität sie sich an der europaweiten Zusammenarbeit beteiligen. In der Regel sind alle in die Arbeit zu den eher übergreifenden Fragen eingebunden, daneben arbeiten die Länder oft interessengeleitet in Clustern mit anderen Staaten zusammen, die ähnliche Herausforderungen und politische Erfordernisse haben.
Um die Digitalisierung im Bildungswesen zu stärken, werden sie sich grenzüberschreitend zu Fragen in Zusammenhang mit der Verfügbarkeit, dem Zugang und der Qualität von digitaler Ausrüstung und Infrastruktur austauschen. Außerdem stehen die Aspekte Konnektivität, offene und digitale Bildungsressourcen, pädagogische Konzepte und die Vermittlung und der Erwerb digitaler Kompetenzen auf dem Arbeitsprogramm. Die Staaten wollen beispielsweise prüfen, ob die Einrichtung einer europäischen Plattform für digitale Bildung ihnen einen Mehrwert bieten könnte. Im Anhang der Entschließung ist eine große Zahl weiterer Themen und Vorhaben aufgeführt.
Wie in der Vergangenheit, so ist auch in den nächsten Jahren eine regelmäßige Fortschrittsbewertung in der Bildungs- und Berufsbildungspolitik vorgesehen. Dazu gehört ein ländervergleichender Blick auf den Stand der Dinge auf Grundlage von Benchmark. Für den Zeitraum 2021 - 2030 einigten sich die Staaten auf sieben solcher europäischen Durchschnittsbezugswerte, von denen fünf bereits im alten Kooperationsrahmen verwendet wurden. Mit diesen Bezugswerten wird nachgehalten, wie sich die Leistungen von 15-Jährigenr beim Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften, der Anteil von Kindern in frühkindlicher Bildung- und Betreuung, die Reduzierung der Quote frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabbrecher*innen, der Weiterbildungsanteil von Erwachsenen und der Erwerb von tertiären Bildungsabschlüssen in der Union entwickelt. Ein neues Benchmark bezieht sich auf den Anteil der Schüler*innen der achten Schulstufe mit geringen Computer- und Digitalkompetenzen, der bis 2030 unter 15 % liegen soll. Mit dem zweiten soll die Quote junger Absolventinnen und Absolventen eines Jahrgangs erhöht werden, die als Teil ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung Lerneinheiten am Arbeitsplatz, wie Praktika, wahrnehmen können. Der Anteil soll auf durchschnittlich 60 % bis Ende des Jahrzehnt gesteigert werden. Die Ziele sind keine Pflichtvorgaben für die nationale Politik. Sie werden in der Regel aber als Orientierungslinien für die Bildungspolitik von den EU-Länder aufgegriffen.
Weiteres zur Kooperation bietet die Webseite der Europäischen Kommission.