EU bietet Mitgliedstaaten technische Hilfe bei nationalen Reformvorhaben

Mit der Genehmigung von 226 Projekten der 27 Mitgliedstaaten für das Jahr 2021 nutzt die Europäische Kommission das neue EU-Instrument für technische Hilfe, um nationale Behörden in den nächsten Monaten bei der Planung oder Umsetzung von Reformvorhaben zu unterstützen. 

Das Instrument für technische Hilfe baut auf dem Vorläufer, dem Programm zur Unterstützung von Strukturreformen aus dem Jahr 2017 auf und wurde für den Zeitraum 2021 bis 2027 ausgeweitet. Grund ist der große Bedarf an anstehenden Reformen in den Ländern der Union angesichts der bekannten weitreichenden Zukunftsthemen. Dass diese Form der technischen Hilfe für die Europäische Kommission ein wichtiges Anliegen ist, macht sich auch daran deutlich, dass die ehemalig als Task-Force agierende Arbeitseinheit zu einer eigenen Abteilung, sprich Generaldirektion, ausgebaut wurde. 

Mit dem Format der technischen Hilfe kann die EU ihre Mitglieder bei Bedarf in einem breiten Spektrum von Politikfeldern unterstützen. Dazu gehören Umgestaltungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung, in der Regierungsführung, in Sektoren, wie der Steuerpolitik, der Unternehmensförderung, Finanzsektor, Arbeitsmarkt, Bildungs- und Sozialsysteme. Auch für Transformationen im Gesundheitswesen und im Umwelt- und Klimaschutz sowie bei der Digitalisierung unterschiedlicher öffentlicher Dienste kann die Hilfe beantragt werden. Aktuell nutzen einige Staaten die Möglichkeiten ebenfalls, sich institutionelle und administrative Unterstützung für die Ausarbeitung und Vorbereitung von Reformen und Investitionen innerhalb der Wiederaufbaupläne einzuholen.

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In diesem Jahr stehen insgesamt 102,6 Mio. € zur Verfügung. Dabei fließt kein Geld an die nationalen Behörden, die Unterstützung kommt in Form von strategischer oder technischer Beratung, Studien zur Bewertung des Reformbedarfs oder Machbarkeitsstudien, Schulungen oder Vor-Ort-Besuche von Fachleuten. Die Hilfe kann sich auf alle Phasen einer Reform erstrecken, vom Entwurf und der Konzeption über die Umsetzung und das Änderungsmanagement hin zur Evaluierungsphase. Die Länder müssen die Unterstützung bei der Europäischen Kommission beantragen. Die Prüfkriterien zur Bewertung der Anträge sind in der Rechtsgrundlage zum Technischen Hilfe-Instruments festgelegt. Dazu zählen unter anderem die Dringlichkeit, der Umfang und das Ausmaß der ermittelten Probleme sowie des benötigten Unterstützungsbedarfs, sozioökonomische Kriterien und allgemeine Verwaltungskapazitäten des betreffenden Mitgliedstaats.

Insgesamt stehen über 60 % der Projekte, die jetzt genehmigt wurden, mit der Durchführung der Aufbau- und Resilienzpläne im Zusammenhang, informiert die Europäische Kommission in einer Presseerklärung. Thematisch liegen die Schwerpunkte der Projekte auf dem Grünen Deal mit 30 % am Gesamtanteil, sowie 44 % für den digitalen Wandel.

Deutschland erhält aus dem 2021er-Budget Unterstützung für drei Projekte, alle im Bereich der Digitalisierung. Es geht um die Verbesserung der digitalen Kompetenzen in der öffentlichen Verwaltung, den Ausbau digitaler öffentlicher Dienstleistungen für Bürger*innen vor Ort  und die Digitalisierung von Verfahren in der Finanzaufsicht. Umweltgerechte Haushaltsplanung, Unterstützung des ökologischen Wandels, mehr Qualität bei der digitalen Hochschulbildung sind weitere Themen, zu denen die EU-Staaten Reformen planen und sich Unterstützung einholen. Die EU-Behörde hat eine Webseite eingerichtet, die kurze Fact-Sheets zu den Förderungen in allen Mitgliedstaaten bereithält.

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Ulrike Wisser