Kommission unterzieht Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung einer Bewertung

Die im Jahr 2011 verabschiedete und in 2013 in Kraft getretene Richtlinie zu Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung wird erstmals evaluiert. Die Europäische Kommission möchte sich ein Bild darüber verschaffen, wie das Gesetz konkret in den EU-Staaten umgesetzt wird.

Die Richtlinie über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sichert den EU-Bürger*innen zu, in bestimmten Umständen Leistungen der Gesundheitsversorgung in einem anderen EU-Land wahrzunehmen. Diese Rechte hatten sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs herauskristallisiert und wurden danach in einem eigenen Gesetz verankert. Dieses ergänzt die Gesetzgebung der EU zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, die ebenfalls gewisse Ansprüche von Bürger*innen zur Erstattung von Gesundheitsleistungen reguliert.

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Das Regelwerk zur grenzüberschreitenden Versorgung schreibt fest, dass Patient*innen Leistungen in einem anderen Land bei ihren nationalen Gesundheitssystemen oder Krankenversicherungen abrechnen können. Auch Medikamentenverschreibungen werden über die Länder hinweg im Einklang mit den nationalen Apothekervorschriften anerkannt. Es wurden nationale Kontaktstellen eingerichtet, die mit Beratung und Information zur Seite stehen sollen. Mehr als 200.000 Personen nutzen jährlich die im Rahmen dieser Richtlinie eingeführten Möglichkeiten, so berichtet die Kommission in ihrem Fahrplan zur Überprüfung der Richtlinie.

In ihrem Arbeitsprogramm 2021 beschreibt sie das Vorhaben. Danach will sie zehn Jahre nach Einführung der Regeln bewerten, inwiefern die Richtlinie Patientenrechte und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten zugunsten von Patient*innen  gefördert hat. Im Einzelnen wird überprüft, ob die zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten den Anforderungen entsprechen, welche Verfahren bestehen und ob die Nationalen Kontaktstellen ihre Informationspflicht zufriedenstellend erfüllen. Darüber hinaus soll die Praxis der grenzüberschreitenden Anerkennung von Verschreibungen und die Qualität der gegenseitigen Unterstützung und der Zusammenarbeit in Grenzregionen angeschaut werden. Übergreifend geht es bei der Evaluierung auch um die Frage, ob die Ziele der Richtlinie noch mit den heutigen Bedürfnissen der Menschen in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung im Einklang stehen.

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Bisher liegt ein Bericht der Kommission zur Umsetzung der Richtlinie aus dem Jahr 2015 vor, der aber nur wenig Erkenntnisse zur Anwendung in der Praxis liefert. Zu dem Zeitpunkt gab es noch keine rechtskonforme Umsetzung in allen Ländern der EU. Die jetzige Bewertung, so sieht der Fahrplan vor, wird sich auf den Zeitraum bis Ende 2020 erstrecken. Einbezogen sind dabei neben den 27 Mitgliedstaaten auch die drei Länder des europäischen Wirtschaftsraums Norwegen, Island und Liechtenstein.

Für das zweite Quartal dieses Jahres sieht die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation sowie gezielte Beratungsmaßnahmen mit spezifischen Interessengruppen vor. Der Bewertungsbericht selbst soll noch in der ersten Hälfte dieses Jahres folgen.

Auf der Homepage zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sind weitere Informationen erhältlich.

Ulrike Wisser