Planungen zum Europäischen Aufbaufonds gehen voran

Gemeinsam mit der Vorlage der Strategie für nachhaltiges Wachstum für das Jahr 2021 legte die Europäische Kommission Leitlinien für die Umsetzung der neuen Aufbau- und Resilienzfazilität der Union vor. Auch wenn die Gesetzesgrundlage für den sogenannten Recovery-Fonds noch in den Verhandlungen steckt, arbeiten die Mitgliedstaaten der EU bereits an den nationalen Plänen für die Verwendung der Finanzmittel.

Die jetzt veröffentlichte Orientierungshilfe soll die zuständigen Behörden bei der Erarbeitung der nationalen Pläne darin leiten, ihre Vorhaben und Investitionsschwerpunkte an den Zielen der EU auszurichten. So ist klar, dass die Gelder für Maßnahmen genutzt werden sollen, die beim Übergang zu einer klimafreundlichen und digitalen Wirtschaft helfen. Gleichzeitig wird gefordert, dass die Staaten über den Fonds ihre Reformen vorantreiben, die für die Stärkung des Wirtschaftswachstums sowie der Modernisierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitiken notwendig sind. Welchen Reformbedarf die einzelnen Länder haben, weisen die länderspezifischen Empfehlungen der EU als Teil des Europäischen Semesters aus. Die Recovery-Pläne müssen also Vorschläge enthalten, die die Hinweise aus den Jahren 2019 und 2020 berücksichtigen.

Quelle: Europäische Kommission

Quelle: Europäische Kommission

Nach derzeitigem Stand stehen insgesamt 672,5 Milliarden € für die Fazilität zur Verfügung, davon 312,5 Mrd. € als Zuschüsse und 360 Mrd. € als Kredite. Der Anteil, der von den Zuschüssen direkt den Mitgliedstaaten zugewiesen wird, ist auf Grundlage der Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes und der Arbeitslosenquoten berechnet. Danach soll Deutschland aktuellen Zahlen zufolge ca. 21,5 Mrd. € erhalten. Die höchsten Summen bekommen Italien und Spanien, gefolgt von Frankreich und Polen.

Die länderspezifische Empfehlung für die deutsche Politik rät u.a. dazu, die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems zu stärken, vor allem durch einen größeren Einsatz von elektronischen Gesundheitsdiensten. Beim Thema Klima sollten die Fördervorhaben insbesondere einen nachhaltigen Verkehr, saubere, effiziente und integrierte Energiesysteme, digitale Infrastruktur und Kompetenzen sowie Wohnungsbau, Bildung, Forschung und Innovation verfolgen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau der Digitalisierung von Verwaltungen und ihren Diensten.

Den übergreifenden Investitionsbedarf für die Verfolgung grüner und digitaler Ziele in allen 27 Ländern macht sie durch sieben Schlüsselbereiche deutlich. Diese Flagships verfolgen u.a. Investitionen in die Infrastruktur, wie zukunftssichere, saubere Technologien, schnelle Breitbanddienste für alle Regionen und Haushalte, Steigerung der Cloud-Kapazitäten, aber auch die Digitalisierung öffentlicher Dienste einschließlich der Justiz- und Gesundheitssysteme. Mindestens 20 % der finanziellen Mittel aus dem Recovery-Fonds sind für den digitalen Wandel vorgesehen.

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Die EU-Staaten müssen ihre Aufbau- und Resilienzpläne bis zum 30. April 2021 bei der EU-Behörde einreichen. Sie sind aber aufgefordert, Entwürfe bereits früher, ab dem 15. Oktober vorzulegen und diese mit den maßgeblichen Interessengruppen in ihren Ländern zu beraten. Die ersten Mittel aus dem Fonds werden frühestens Mitte nächsten Jahre fließen, so heißt es in Brüsseler Kreisen. Grundlage allerdings ist, dass sich das Europäische Parlament und der Rat der EU rechtzeitig auf die Höhe der Gelder und die Förderregeln einigen.

Auch der Europäische Rechnungshof hat sich mit einer Stellungnahme in den laufenden Abstimmungsprozess zum Kommissionsvorschlag eingebracht. So begrüßt er grundsätzlich die neue Finanzfazilität. Mit der schnellen Bereitstellung von Mitteln bestehe die Chance, so die grundsätzliche Auffassung, den gemeinsamen Zielen der EU in der nächsten Finanzperiode ein gutes Stück näher zu kommen. Allerdings fehlt es den Rechnungsprüfer*innen an einigen Vorgaben. Sie sprechen sich für einen klaren Mechanismus aus, durch den die Koordination mit anderen EU-Programmen geregelt wird. Die Kriterien für die Aufteilung der Mittel sollten sich stärker an den übergreifenden Zielen der wirtschaftlichen Erholung und der Verbesserung von Widerstandsfähigkeit ausrichten, rät der Hof. Er mahnt einfache Verfahren in der Umsetzung des Fonds an, wie bei den Zahlungsanforderungen, aber auch bei den Berichts- und Evaluierungsvorgaben.

Ulrike Wisser