Bessere Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten bei Covid-19 Maßnahmen eingefordert
Die drei wesentlichen Institutionen der Europäischen Union haben Initiativen ergriffen, damit Maßnahmen und Beschränkungen, die sich aus der Ausbreitung der Covid-19 Pandemie ergeben, zukünftig besser in Europa abgestimmt werden. Ähnliche Vorstellungen gibt es bei der Definition der Datengrundlage und der Verbesserung der Informationsmaßnahmen.
Ein von der Europäischen Kommission Anfang September veröffentlichter Vorschlag an die Staaten der EU sieht vor, die Maßnahmen der einzelnen Länder zu vereinheitlichen und für eine effektivere Kommunikation der Öffentlichkeit zu sorgen. Sie strebt mit ihrem Vorgehen an, gemeinsame Kriterien und Schwellenwerte für Entscheidungen über Restriktionen festzulegen als auch die Einstufung und Darstellung von Krisengebieten EU-weit zu vereinheitlichen.
Das Europäische Parlament (EP) verabschiedete Mitte September eine Entschließung für eine EU-weite Koordinierung von medizinischen Beurteilungen und Risikoeinstufungen bei Covid-19. Damit schließt es sich den Bemühungen der Kommission an, fordert bei einzelnen Punkten aber mehr Gemeinsamkeiten. Das Anliegen ist, in der zweiten Pandemiephase nationale Abschottungen zu verhindern und die grenzüberschreitende Mobilität von Menschen, Gütern und Dienstleistungen soweit wie möglich abzusichern. Die Abgeordneten argumentieren, dass sich unterschiedliches Handeln der Staaten negativ auf den Binnenmarkt und insbesondere auf Menschen in den Grenzregionen auswirke. So kritisieren sie unter anderem, dass einige Mitgliedstaaten sich weigern, Covid-19-Tests anzuerkennen, die in anderen Mitgliedstaaten durchgeführt wurden. In der Konsequenz setzen sie sich für die Annahme und Umsetzung einer gemeinsamen Teststrategie und einer besseren gesundheitspolitischen Koordination aus, damit die Pandemie wirksam bekämpft werden kann.
In der Stellungnahme des Parlaments werden Kommission und Rat deshalb zusätzlich aufgefordert, sich für eine gemeinsame Methode bei der Erhebung von Covid-19-Daten und der Zählung und Meldung von Todesfällen einzusetzen. Dabei raten sie auch zu einer gemeinsamen Begriffsbestimmung für Tatbestände, wie „positiver Fall von Covid-19“, „Tod durch Covid-19“ und „Genesung von einer Infektion“.
Kartierung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
Um ein solches einheitliches Vorgehen zu ermöglichen, muss es nach Auffassung des EP eine Taskforce „Covid-19“ unter der Leitung der Kommission geben. Jeder Mitgliedstaat soll sich zur Mitarbeit verpflichten, um regelmäßig europäische Empfehlungen national einzuspeisen. Das Parlament sieht sich in der Rolle, die Arbeit der Taskforce zu begutachten.
Es setzt sich darüber hinaus für eine stärkere Zusammenarbeit auf lokaler und regionaler Ebene ein, um erneute Störungen in den Grenzgebieten zu verhindern. Dafür legt es den Zuständigen nahe, gemeinsame Verfahren im Gesundheitsbereich einzurichten, die eine Koordinierung und einen Informationsaustausch in Echtzeit ermöglichen. Außerdem sollten so genannte „Green Lane“-Grenzübergangsstellen für systemrelevante Arbeitskräfte eingeführt werden.
Die Abgeordneten machen in ihrer Entschließung auf weitere potenzielle Probleme für den Binnenmarkt aufmerksam. So sollten restriktive Maßnahmen, die infolge der Pandemie von nationalen Behörden beschlossen werden, zeitlich begrenzt sein. Der Coronavirus darf ihrer Auffassung nach auch nicht als Vorwand genutzt werden, die Anwendung verschiedener Produkt- und Industrienormen, einschließlich solcher zur Förderung der Nachhaltigkeit, zu verschieben, abzuschwächen oder abzuschaffen.
Eine bessere Koordinierung diskutieren auch die Mitgliedstaaten im Rat. Sie sind an einer besseren Abstimmung bei den Daten, die auf europäischer Ebene eingereicht werden, interessiert. Außerdem streben sie eine Angleichung bei den Kriterien und Indikatoren für die epidemiologische Einstufung, der Risikobewertung und der Kennzeichnung von Risikogebieten an.
So schlägt der deutsche Ratsvorsitz vor, die Fakten, die Grundlage für die Bewertung von Reisebeschränkungen sind, zu harmonisieren. Dabei orientiert er sich an der Auffassung der Kommission, die folgende Kriterien vorsieht:
die Zahl aller in einem bestimmten Gebiet innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten Covid-19-Fälle pro 100.000 Personen,
den Anteil der positiven Tests an allen in einem bestimmten Gebiet durchgeführten Covid-19-Tests,
die Zahl der in einem bestimmten Gebiet durchgeführten Covid-19-Tests pro 100.000 Personen.
Das EP hält weitere Informationen für sinnvoll, wenn es um die Bewertung der aktuellen Situation geht, wie die Zahl der Krankenhausaufnahmen und Intensivbettenbelegungen.