Stärkere Kontrolle ausländischer Subventionen aus Drittstaaten geplant

Die Europäische Kommission legte jetzt ein Weißbuch vor, mit dem sie die Diskussion zur Einführung von Mechanismen in der EU für eine bessere Kontrolle von Wettbewerbsverzerrungen auf den Weg bringen will. Es geht dabei um den Abbau von Benachteiligungen für europäische Unternehmen im Verhältnis zu Unternehmen aus Drittstaaten, die Subventionen erhalten und im europäischen Binnenmarkt tätig sind. Firmen in der EU unterliegen strengen Regeln für staatliche Beihilfen, die es so in Ländern außerhalb der Gemeinschaft nicht immer gibt.

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Das Thema ist auch den Mitgliedstaaten wichtig. Der Europäische Rat hatte im März diesen Jahres die Kommission dazu aufgefordert, neue Instrumente zu erarbeiten, mit denen die wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen drittstaatlicher Subventionen im Binnenmarkt angegangen werden können. Das bedeutet aber nicht, dass sich die Regierungen in der politischen Bewertung des Problems einig wären.

In dem Weißbuch schlägt die EU-Behörde verschiedene Optionen vor, wie unter anderem bei öffentlichen Ausschreibungen und beim Kauf bzw. Teilkauf von europäischen Firmen  Wettbewerbsvorteile von Mitbewerben aufgedeckt werden können.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissarin Margrethe Vestager erklärte bei der Vorstellung des Dokuments, dass das Weißbuch eine wichtige Debatte darüber in Gang setze, wie den Auswirkungen drittstaatlicher Subventionen begegnet werden könne. Der Binnenmarkt sei für den Wohlstand Europas von entscheidender Bedeutung. Er funktioniere nur gut, wenn faire Wettbewerbsbedingungen bestehen. Deshalb müsse die EU wachsam sein.

Das Weißbuch beschreibt unterschiedliche Szenarien von möglichen Wettbewerbsverzerrungen und Instrumente, die eine Marktbeobachtung und das Aufspüren von Subventionen zum Ziel haben. So wird die Einführung eines allgemeinen Marktbeobachtungsinstruments vorgeschlagen, um alle Situationen zu erfassen, in denen Subventionen aus Drittstaaten Verzerrungen im Binnenmarkt bewirken können.

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Wenn es um den Erwerb von Firmen in der EU durch Unternehmen geht, die von einem Drittstaat finanzielle Unterstützung erhalten, soll die Anmeldung solcher Zuwendungen Voraussetzung werden. Die Kommission schlägt sich selbst als die zuständige Aufsichtsbehörde vor.

Auch bei der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen soll die Meldung von Zuwendungen aus Staaten außerhalb der EU für Bieter verpflichtend werden. Der öffentliche Auftraggeber und die zuständige Aufsichtsbehörde könnten dann prüfen, ob eine drittstaatliche Finanzierung vorliegt und dem Bieter einen unfairen Vorteil verschafft. In diesem Fall würde der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, möglicherweise auch bei zukünftigen Ausschreibungen, so die Idee der Kommission. Für ein solches Vorgehen wäre ihrer Auffassung nach eine gesetzliche Grundlage notwendig. Die Regeln sollten dann auch Eingang in die Abkommen der Welthandelsorganisation und bei bilateralen Verträgen finden.

Angesichts ihrer weitreichenden Vorschläge möchte die Exekutive Positionen und Feed-back zu ihrem Weißbuch einholen, bevor sie konkrete Initiativen unternimmt. Dafür hat sie eine öffentliche Konsultation eingeleitet, die bis zum 23. September dieses Jahres offen ist.

Ulrike Wisser