Mitgliedstaaten fordern mehr Engagement beim Aufbau digitaler Datenräume

Quelle: Rat der EU

Quelle: Rat der EU

Der Digitalrat der EU stimmte im Juni in einer Videokonferenz, gefolgt von einem schriftlichen Umlaufverfahren Schlussfolgerungen zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas ab. Der kroatische Vorsitz hatte einen diesbezüglichen Vorschlag eingebracht

In seiner gemeinsamen Position geht der Rat auf die Breite der wesentlichen Grundlagen für die weitere Digitalisierung in der EU ein und formuliert Anregungen und Erwartungen an die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen. Angesprochen werden Themen wie Daten und Clouds, die Etablierung von Grundlagen- und digitalen Technologien, der 5G/6G Ausbau, elektronische Gesundheitsdienste, digitale Dienste, elektronische Identifizierung und öffentliche Verwaltungen, digitale Kompetenzen, Bildung und einiges mehr.

Die Ratsmitglieder begrüßen in ihren Schlussfolgerungen grundsätzlich, dass die EU mit einer soliden industriellen Basis und einem dynamischen Binnenmarkt in der Umgestaltung zur digitalen Gesellschaft und Wirtschaft gut aufgestellt ist. Um den Wandel weiter voran zu bringen, spricht sich der Rat dafür aus, den Schwerpunkt in dem Maßnahmen des Wiederaufbaus in der Nach-Coronavirus-Phase darauf auszurichten, die digitale Souveränität in der EU sowie die Führungsrolle in den strategischen internationalen digitalen Wertschöpfungsketten als Schlüsselelemente zu schützen und auszubauen. In diesem Sinne erwarten sie, dass die vom Aufbauplan vorgesehenen Investitionen sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene umfassend koordiniert werden. Im Mittelpunkt der EU-Förderung sollten Infrastrukturprojekte „von großer Tragweite“ stehen, um Europa in die Lage zu versetzen, innerhalb der globalen digitalen Wirtschaft sowie bei Innovation und Kreativität voran zu gehen.

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Um eine erfolgreiche Datenwirtschaft aufbauen zu können, muss nach Auffassung des Rates die Einrichtung einer geeigneten Infrastruktur für eine Zusammenführung und dem Austausch von Daten Vorrang haben. In ihren Schlussfolgerungen fordern die Mitgliedstaaten die Europäische Kommission nachdrücklich dazu auf, wie es im Text heißt, Gespräche darüber aufzunehmen, nach welchen Modalitäten ein fairer Zugang zu in privater Hand befindlichen Daten und deren faire Nutzung gewährleistet werden kann. Der Rat denkt hier an Vereinbarungen zur Datenweitergabe auf der Grundlage fairer, transparenter, angemessener, verhältnismäßiger und nichtdiskriminierender Bedingungen. Hauptsächlich geht es um den grenzübergreifenden Austausch von Daten öffentlicher Verwaltungen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

Auch beim Thema elektronische Gesundheitsdienste sieht der Rat einen großen Handlungsbedarf, um den Datenaustausch und die Datennutzung durch die Forschung zu verbessern. Es gilt Systeme für einen sicheren und vertrauenswürdigen Zugang zu Gesundheitsdaten weiter zu entwickeln. Konkret wird das europäische Austauschformat für elektronische Patientenakten und die  Angleichung von Leitlinien und Strategien für elektronische Gesundheitsdienste (eHealth) in den Schlussfolgerungen angesprochen.

Beim Thema digitale Kompetenzen appelliert der Rat an die Verantwortlichen in Politik und Privatwirtschaft in den EU-Ländern, alle erforderlichen Maßnahmen zur Umschulung und Weiterqualifizierung der Arbeitskräfte für das digitale Zeitalter zu ergreifen, digitale Arbeitsplätze anzupassen und Schulen zuverlässige und schnelle Internetverbindungen bereitzustellen.

Die Ratsmitglieder weisen in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass bei der Gestaltung der digitalen Zukunft Europas die gemeinsamen Werte der EU und die Grundrechte uneingeschränkt zu beachten sind.

Ulrike Wisser