EP schafft Sonderausschuss zur Bekämpfung von Krebs
In seiner Plenartagung am 18. Juni 2020 hat das Europäische Parlament (EP) entschieden, einen Sonderausschuss für die Bekämpfung von Krebs einzusetzen. Artikel 207 der Geschäftsordnung des EP ermöglicht solche Sonderausschüsse. Der Vorschlag dafür muss formal durch die sogenannte Konferenz der Präsidenten eingebracht werden, in der alle Fraktionsvorsitzenden vertreten sind. Es braucht also jeweils die Zustimmung aller politischen Gruppierungen.
Der Sonderausschuss hat die Aufgabe, unterschiedlichste Fragestellungen in Zusammenhang mit der Prävention, Diagnose, Behandlung, dem Leben als Krebsüberlebender und der Palliativbehandlung zu bearbeiten. Empfehlungen daraus für die parlamentarische Arbeit müssen die Mitglieder an den ständigen Gesundheitsausschuss richten, der sich damit befasst und erforderlichenfalls Folgemaßnahmen ergreift. Der Sonderausschuss, der schon länger von einigen Abgeordneten gefordert wurde, erlaubt dem EP, sich intensiver mit der Thematik zu befassen. Das Mandat ist breit angelegt und sieht die Auseinandersetzung mit weitergehenden Handlungsoptionen der EU vor, beispielsweise in der Krebsforschung, der Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften bzw. Anregungen zur Prävention, der Früherkennung, der Arzneimittelpolitik, Patientenrechte, aber auch für den Ausbau der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.
Seine Aufgabe ist es, laufende oder die sich in der Debatte befindlichen Maßnahmen tiefergehend zu analysieren, eine Arbeit, die vom ständigen Ausschuss nicht geleistet werden kann. Der Auftrag nennt konkrete Themen, wie die Entwicklung gemeinsamer Normen zur Verbesserung der Interoperabilität von Gesundheitssystemen, einschließlich Krebsregister, und die Förderung der erforderlichen eHealth-Infrastruktur. Dem EP ist es auch wichtig, dass sich die neue Instanz mit spezialisierten Behandlungsverfahren befasst, die es Patienten erlauben, die fachlichen Kapazitäten aller Mitgliedstaaten zu nutzen, unter Vermeidung unnötiger Anfahrtswege und mit einem geringeren Verwaltungsaufwand. Außerdem sollen Vorschläge für eine bessere Transparenz von Behandlungspreisen entwickelt werden, von denen sich das EP erschwingliche und besser zugängliche Krebsarzneimittel sowie die Vermeidung von Arzneimittelengpässen verspricht.
Der Ausschuss wird selbstverständlich auch die neue Strategie der Union zur Bekämpfung von Krebs begleiten und einzelne Vorhaben bewerten. Das Sondergremium ist erst einmal für zwölf Monate geschaffen, kann aber durch einen weiteren Beschluss bei Bedarf verlängert werden. Insgesamt 33 Abgeordnete werden dort mitarbeiten.
Quelle: Europäisches Parlament