Erste Schritte zum Aufbau der „Fit for Future“ Plattform angekündigt
Die Europäische Kommission geht erste Schritte, um ihre angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Gesetzgebung der EU auf den Weg zu bringen. Dazu gehört die Plattform „Fit for Future“, die dazu beitragen soll, die Rechtsetzung der Europäischen Union von Beginn an transparenter und besser auf den Nutzen für Unternehmen sowie Bürgern und Bürgerinnen auszurichten.
Die Europäische Kommission hatte sich unter anderem vorgenommen, als Teil der „besseren Rechtsetzung“ den Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung europäischer Gesetze zu verringern und Regeln zu vereinfachen. Kommissionspräsidentin von der Leyen hatte in ihren politischen Leitlinien das „One In, One Out“-Prinzip eingebracht. Neue Verwaltungsanforderungen sollen nur dann eingeführt werden, wenn gleichzeitig Menschen und Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – in demselben Politikbereich von gleichwertigen Verwaltungsaufwendungen befreit werden. Es geht insbesondere auch darum, unnötige Kosten zu vermeiden.
Mit der Entscheidung zur Einrichtung von „Fit-for-future“ am 11. Mai 2020 richtet sich die Europäische Kommission ein Beratungsgremium für eine bessere Rechtsetzung ein. Diesem wird eine Gruppe von Regierungsvertreter*innen und eine Gruppe von Interessenvertretungen angehören. Ziel ist es, neben den nationalen Verwaltungen, dem Ausschuss der Regionen und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss Organisationen einzubinden, die kleine und mittlere Unternehmen, Industrie, Arbeitnehmer*innen, Verbraucher*innen sowie Gesundheits- und Umweltakteure repräsentieren. Mit dem heutigen Auftakt hat die Europäische Kommission gleichzeitig einen Aufruf an die Zivilgesellschaft gestartet, sich für die Mitarbeit in der Plattform zu bewerben.
Das Gremium soll sich in erster Linie mit zwei Themen befassen. Es soll aufgrund von Daten, Erkenntnissen und Anregungen Hinweise dafür einbringen, wie die Umsetzung von EU-Recht konkret vereinfacht werden kann, ohne die Ziele der gesetzlichen Regelungen zu verwässern. Außerdem sollen die Sachverständigen bewerten, ob gültige EU-Richtlinien noch angemessen auf neue Herausforderungen ausgerichtet sind.
Es ist scheinbar vorgesehen, die Arbeit der Plattform transparent zu gestalten, um die breitere Öffentlichkeit und weitere Interessenverbände an Konsultationen zu den Vorschlägen des Gremiums zu beteiligen.
Interessierte aus den oben genannten Bereichen können sich bis zum 19. Juni 2020 für eine Mitarbeit bewerben. In den Unterlagen sind die Voraussetzungen beschrieben, die die Kandidatinnen und Kandidaten mitbringen müssen. Nachgewiesen werden müssen Kompetenz und konkrete Erfahrungen im Abbau und der Vereinfachung von EU-Recht sowie eine Repräsentativität für bestimmte Interessengruppen oder Sektoren. Ein gutes Verständnis des EU-Gesetzgebungsprozesses und der Anwendung vor Ort, Wissen um Datenanalyse und die Nutzung digitaler Anwendungen in Verwaltungsverfahren wird ebenfalls vorausgesetzt.
Die Fit for Future Plattform wird nach und nach aufgebaut. Mehr zur besseren Rechtsetzung bei EU-Vorschriften.