Europäischer Solidaritätsfonds unterstützt Mitgliedstaaten in Covid-19 Pandemie
Nach der Zustimmung des Rates der EU und des Europäischen Parlaments kann der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) die Länder nun auch in Notfalllagen der öffentlichen Gesundheit unterstützen.
Der Fond ist eines von einer Reihe von EU-Programmen, deren Förderrahmen auf die Abfederung der Covid-19 Negativfolgen ausgerichtet wurden. Das Finanzinstrument wurde von der EU im Jahre 2002 als Reaktion auf die großen Überflutungen in Mittel- und Osteuropa eingerichtet. Mit dem Fonds werden Staaten finanziell unterstützt, die Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben, Waldbrände und Stürme erleben. Mit der Gesetzesänderung kann das Geld nun auch bei Notfällen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit eingesetzt werden.
Für die Zwecke der vorliegenden Verordnung gilt als „Notlage größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit“ jede lebensbedrohliche oder anderweitig schwerwiegende Gesundheitsgefahr biologischen Ursprungs in einem förderfähigen Staat, die gravierende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat und entschlossene Maßnahmen erfordert, um eine weitere Ausbreitung einzudämmen“.
EU-Länder und Beitrittskandidaten können Mittel aus dem Solidaritätsfonds beantragen, wenn die öffentlichen Ausgaben für Maßnahmen zur Unterstützung der Bevölkerung und zur Verhinderung einer Ausbreitung des Virus in den ersten vier Monate 1,5 Mrd. € oder 0.3% des Bruttoinlandsproduktes übersteigt.
Die EU kann damit die Maßnahmen der Länder ergänzen, mit denen das Gesundheitsrisiko für die Bevölkerungsgruppen so gering wie möglich gehalten werden soll. Dazu zählen im Wesentlichen die medizinische Unterstützung, aber auch die Prävention, das Monitoring sowie die Kontrolle über die Ausbreitung der Krankheit und weitere Aktionen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Damit ist eine Vielfalt von Maßnahmen förderfähig, die die Gesundheitseinrichtungen und das Gesundheitspersonal unterstützen, wie die medizinische Ausstattung, Laboranalysen, Arznei- und Impfstoffentwicklung, persönliche Schutzausrüstung, Desinfektionen usw. Spezielle Unterstützungsangebote für besonders gefährdete Zielgruppen können ebenfalls aus dem Fonds finanziert werden. Anträge auf Finanzhilfe sind von den Mitgliedstaaten bis zum 24. Juni 2020 zu stellen.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen bietet die Webseite des EU-Solidaritätsfonds.