Europäische Antwort auf Corona-Pandemie vorgestellt
Die Europäische Kommission hat unterschiedliche Maßnahmen angekündigt, mit denen sie die EU-Staaten im Kampf gegen die Coronavirus-Auswirkungen auf die Wirtschaft unterstützen will. Dazu gehören die Anwendung flexibler Beihilferegeln im Falle außergewöhnlicher Ereignisse und eine Finanzspritze aus den Europäischen Strukturfonds in Höhe von 37 Mrd. €.
Bei den durch die EU-Staaten zur Abfederung von negativen Konsequenzen ergriffenen Fördermaßnahmen wird die Europäische Kommission den Artikel 107, Absatz 2 der EU-Regeln zu staatlichen Beihilfen heranziehen. Danach sind weitergehende Beihilfen zur Beseitigung von Schäden, die u.a. durch außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind, mit den Binnenmarktregularien vereinbar.
Die Ausnahmen erlauben den EU-Ländern, mit öffentlichen Geldern Unternehmen und Bürger*innen zu unterstützen. Darüber können Zuschüsse zu Gehältern gezahlt oder finanzielle Verpflichtungen von Unternehmen, wie Mehrwertsteuerforderungen oder Beiträge zur Sozialversicherung gestundet oder erlassen werden. Darüber hinaus können die EU-Länder als Teil von Artikel 107, 2 (b) direkte finanzielle Unterstützung für Verbraucher leisten, z.B. für Stornierungen von Reisen und Dienstleistungen, die nicht anderweitig rückerstattet werden. Unternehmen können Liquiditätshilfe und öffentliche finanzielle Staatshilfe erhalten. Der Beihilfeartikel erlaubt ebenfalls, dass die öffentliche Hand Unternehmen für direkt durch das außergewöhnliche Ereignis entstandene Schäden in speziellen Sparten entschädigt, wie dem Tourismus- oder Transportsektor.
Die Europäische Kommission kündigt darüber hinaus einen neuen Rechtsrahmen für in Kürze an, um Absatz 3 (b) desselben Artikels anzuwenden. Dieser besagt allgemein, dass Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamen europäischem Interesse oder zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. In dem Rechtsakt sollen die konkreten Bedingungen dafür festgelegt werden.
Um eine direkte finanzielle Unterstützung der Länder aus dem EU-Haushalt zu verstärken, sollen bestehende EU-Finanzierungsinstrumente stärker auf die Abfederung der Folgen von Covid-19 auf die Wirtschaft ausgerichtet werden. Mit der “Coronavirus Response Investment Initiative” legte die Kommission jetzt einen Gesetzesvorschlag vor, der es Mitgliedstaaten ermöglicht, nicht verwendete Mittel aus den Europäischen Strukturfonds zu behalten und in nationale Maßnahmen zu investieren. Außerdem sollen programmierte Mittel unkompliziert für Stützungsmaßnahmen umgewidmet werden können. Mit den 8 Mrd. € nicht verwendeter Mittel mache die Gesamtsumme aus den Fonds dann insgesamt 37 Mrd. € für das Jahr 2020 aus, berechnet sie. Der Rat der EU und das Europäische Parlament muss der neuen Regelung nun noch zustimmen.
Europäische Kommission
Weitere Programme, wie der Europäische Solidaritätsfond sollen ebenfalls zu Verfügung stehen. Dafür muss der Interventionsbereich dieses Fonds angepasst werden. Er sieht solidarische Finanzhilfe im Falle von großen Naturkatastrophen vor, was aber nun auf gesundheitsbezogene Krisen ausgeweitet werden könnte. Hier stehen 800 Mio. € für dieses Jahr zur Verfügung.
Für die Unterstützung von Arbeitnehmer*innen und die Vorbeugung eines Anstieges der Arbeitslosigkeit gibt es den Europäischen Sozialfonds. Auch hier können die EU-Staaten ihre Mittel umwidmen. Mit dem Europäischen Globalisierungsfonds werden bisher insbesondere große Gruppen von Personen gefördert, die entlassen werden. Auch dieser kann mit seinen 179 Mio. € für Überbrückungsmaßnahmen genutzt werden.
Zusätzlich zu diesen Maßnahme verspricht die Europäische Kommission auch, die Arbeiten zum Gesetzesvorschlag für die Europäische Arbeitslosenrückversicherung schnell voranbringen zu wollen. Die Rückversicherung ist für die Abfederung negativer Arbeitsmarktschocks in den Mitgliedstaaten der EU vorgesehen. Weitere Einzelheiten zu der „Europäischen Antwort auf den Coronavirus“ sind online nachzulesen.