Aktionsplan zur Durchsetzung von Binnenmarktregeln vorgelegt
Als Teil des EU-Industriestrategiepakets veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Aktionsplan für eine bessere Umsetzung und die Durchsetzung von Binnenmarktregeln in den Mitgliedstaaten. Sie sieht die Verantwortung für bestehende Schwachstellen insbesondere bei den EU-Staaten und fordert von diesen deshalb mehr politische Verantwortung, Transparenz und effektive Systeme dafür, europäische Gesetze und ihre Anwendung vollständig in nationale Rechtsetzung und -sprechung zu übertragen.
Die EU-Staaten seien es, die sicherstellen müssen, dass Bürger*innen und Unternehmen von den positiven Möglichkeiten des einheitlichen Marktes profitieren können. Deshalb müsse Durchsetzung der EU-Regeln breiter gedacht werden, d.h. bereits vom Beginn des Gesetzgebungsprozesses bis hin zur Anwendung und Sanktionierung im Falle von Verstößen.
Ihre Aufgabe sieht die EU-Behörde darin, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, neuen Hürden bei der Transposition und Umsetzung von EU-Recht vorzubeugen und bei Bedarf Abhilfe zu schaffen. Die Kommission hat dabei u.a. die Rolle, die Angemessenheit der Umsetzungsmaßnahmen und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung von EU-Bürger*innen und Unternehmen zu gewährleisten. Beides ist in der Vergangenheit nicht immer gelungen. Für ein besseres Zusammenwirken soll nun eine neue gemeinsame Task-Force für die Durchsetzung des Binnenmarktes (Joint Single Market Enforcement Task-Force – SMET) eingerichtet werden, der beide Seiten angehören werden. Die SMET soll beispielsweise die Übereinstimmung von nationalem Recht mit den EU-Regeln bewerten und sich auch um die drängendsten Binnenmarkthindernisse kümmern. Die Arbeitsgruppe soll sich darüber hinaus mit übergreifenden Fragestellungen der Binnenmarktregeln beschäftigen und die Umsetzung des Aktionsplans begleiten.
Der „Long term action plan for better implementation and enforcement of single market rules“ sieht auch sehr konkrete Maßnahmen vor. Mit mehr Anwendungshinweise, Leitfäden und guten Praxisbeispielen sowie weiterem Material soll das Wissen und das Bewusstsein über die Binnenmarktregeln verbessert werden, insbesondere bei den nationalen Behörden. Aber auch die Gerichte in den EU-Ländern sind Zielgruppe der Wissenserweiterung und Weiterqualifizierung über Binnenmarktrecht, wobei der Schwerpunkt hier den juristischen Bewertungen liegt.
Eine weitere Maßnahme ist der sogenannte Strukturierte Dialog zwischen der EU-Behörde und den jeweiligen Fachministerien, der ebenfalls neu aufgenommen werden soll. Der Fokus liegt hier auf der konkreten nationalen Umsetzung von Binnenmarktregeln. Die Konformität von Produkten und Dienstleistungen mit den rechtlichen Anforderungen der EU, die im Binnenmarkt von Unternehmen aus Drittländern angeboten werden, soll ebenfalls stärker überwacht werden
Die im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt angekündigte Überprüfung der Wettbewerbsregeln wird noch etwas auf sich warten lassen. Es geht darum, die Wettbewerbsregeln dahingehend zu überprüfen, ob diese noch ausreichend zur Wettbewerbsfähigkeit Europas und seine „strategische Autonomie“ in den globalen Märkten beitragen. Eine Gruppe von Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, hatte in einem Brief zur raschen Revision der EU-Regularien aufgefordert.
In ihrem Dokument zur Industriestrategie betont die Kommission die Notwendigkeit einer „unabhängigen“ EU-Wettbewerbspolitik, sieht aber keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Die derzeitigen Regeln seien zwar geprüft worden, aber es gebe noch keine wesentlichen Ergebnisse, begründet die zuständige Kommissarin Margrethe Vestager. Sie kündigte an, dass Arbeiten zur Wettbewerbspolitik vorgesehen seien, diesbezügliche Vorhaben aber erst ab 2021 starten würden.