Europäische Kommission legt Arbeitsprogramm für das Jahr 2020 vor
Mit etwas Verspätung legte die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2020 vor. Das Programm orientiert sich an den politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin und ersten Ankündigungen unterschiedlicher Kommissar*innen und birgt für EU-Beobachter*innen keine Überraschungen.
Europäische Kommission
Im Arbeitsprogramm stuft die Kommission den bereits im Vorfeld bekannt gemachten „Europäischen Green Deal“ als neue Wachstumsstrategie der EU ein. Diese soll nicht nur zur Bewältigung des Klimawandels beitragen, sondern gleichzeitig Arbeitsplätze schaffen und Europa weltweit wettbewerbsfähiger machen. Die Industriestrategie als Teil der Wachstumsstrategie – angekündigt für das erste Quartal 2020 - wird sich vor diesem Hintergrund in erster Linie auf den ökologischen und digitalen Wandel ausrichten, so heißt es im Dokument. Zur neuen Industriestrategie für Europa plant die Europäische Kommission die Vorlage von vier verbundenen Vorschlägen; die Industriestrategie, ein Bericht über Binnenmarkthindernisse, ein Aktionsplan zur Durchsetzung des Binnenmarkts und eine Strategie für kleine und mittlere Unternehmen.
Zum Thema digitale Dienstleistungen in der EU sieht sie einen Gesetzesvorschlag vor, der Ende dieses Jahres vorgelegt werden soll. Als Zielrichtung gibt die Kommission an, den Binnenmarkt für digitale Dienste stärken und Rechtsklarheit sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen insbesondere zugunsten von KMU schaffen zu wollen. Eine europäische Datenstrategie, ebenfalls vorgesehen für das erste Quartal, soll erneut die Debatte anschieben, wie das Potential nicht personenbezogener Daten für die digitale Wirtschaft besser zu nutzen ist. Um ähnliche Inhalte geht es auch bei dem für den 19. Februar angekündigten Weißbuch über künstliche Intelligenz und die Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert. Letzteres wird, wie der Titel verspricht, steuerliche Aspekte mit Relevanz für den Binnenmarkt in den Mittelpunkt stellen. All dies, so unterstreicht die Kommission, soll für ein besseres Funktionieren der Märkte zum Vorteil von Verbrauchern, Unternehmen und Gesellschaft führen.
Sie möchte darüber hinaus mit einem weiteren Weißbuch Diskussionen zu möglichen neuen Instrumenten anregen, mit denen die wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen ausländischer Subventionen im Binnenmarkt angegangen werden. Für das Jahr 2021 will die EU-Verwaltung dann dazu einen Gesetzgebungsvorschlag auf den Weg bringen.
Die Verringerung des Verwaltungsaufwandes und der Verwaltungskosten für Unternehmen und Bürger*innen ist im Arbeitsprogramm als weiteres Vorhaben angekündigt. Sie will ein Vorgehen nach dem Motto „One In, One Out“ entwickeln. Neue Verwaltungslasten sollen so nur dann eingeführt werden, erklärt sie, wenn „Menschen und Unternehmen – insbesondere KMU – auf EU-Ebene in demselben Politikbereich von gleichwertigen Verwaltungskosten befreit werden“. Es soll verhindert werden, dass die EU-Rechtsvorschriften nicht zu weiteren, unnötigen Belastungen führen. Allerdings wurde eine solcher Verwaltungsabbau bereits in der Vergangenheit des Öfteren versprochen. Es ist abzuwarten, welche Taten dem nun konkret folgen.
Neben dem bereits des Öfteren angekündigten europäischen Plan zur Krebsbekämpfung, sieht die Europäische Kommission vor, im vierten Quartal eine Arzneimittelstrategie für Europa zu initiieren. Damit sollen die Qualität und Sicherheit von Arzneimitteln sichergestellt und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors in der EU gestärkt werden.
Der Mitteilung zum Arbeitsprogramm 2020 mit dem Titel „Eine Union, die mehr erreichen will“ ist eine Übersicht über legislative und nicht-legislative Vorschläge beigefügt, die die Kommission für dieses Jahr vorsieht.