EU-Mitgliedstaaten unterzeichnen Berliner Erklärung zur digitalen Gesellschaft
Die für die Verwaltungsdigitalisierung zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten unterzeichneten während einer virtuellen High-Level Konferenz am 8. Dezember die sogenannte "Berlin Declaration on Digital Society and Value-Based Digital Government".
Die "Berliner Erklärung" zur Digitalen Gesellschaft und einer wertebasierten digitalen Verwaltung beinhaltet Leitlinien zur digitalen Transformation in Europa, auf die sich die Länder verständigt haben. Im Mittelpunkt soll der Vorteil für die Bürger*innen und die Gesellschaft stehen. Das Bundesinnenministerium hatte das Thema und die gemeinsame Deklaration als Teil der EU-Ratspräsidentschaft in die europäische Kooperation eingebracht.
Das von allen EU-Staaten gegengezeichnete Schriftstück baut auf einer Erklärung zu E-Government auf, die im Jahr 2017 in Tallin unter estnischem Ratsvorsitz angenommen wurde. Mit der aktuellen Deklaration wird so die Kooperation der Länder im Bereich der Digitalisierung von Verwaltung und Regierungssystemen, die seit 2009 besteht, weitergeschrieben.
Ein Schwerpunkt in der neuen Stellungnahme liegt auf dem Aspekt einer wertebasierten digitalen Transformation. Im Text sind sieben Bereiche ausgeführt, zu denen konkrete Maßnahmen benannt sind, die bis ins Jahr 2024 sowohl für die europäische Ebene als auch in den Nationalstaaten umgesetzt werden sollen. Im Wesentlichen wird damit die digitale Souveränität der Verwaltungen, die Stärkung des Vertrauens in die digitale Administration, die Förderung zivilgesellschaftlicher Teilhabe sowie die digitale Inklusion und Selbstbestimmung angestrebt. Grundprinzip ist die Achtung der Grundrechte und Werte der EU.
Um mehr digitale Souveränität zu erreichen, haben sich die beteiligten Länder darauf verständigt, gemeinsame europäische Anforderungen zu definieren, die für Anbieter und technische Lösungen im öffentlichen Bereich gelten sollen. Diese Voraussetzungen beziehen sich vor allem auf Fragen der Sicherheit, des Datenschutzes und der Interoperationalität. Darüber hinaus sollen eigene digitale Schlüsselkapazitäten gefördert werden, um Lösungen in einer sicheren Cloud-Infrastruktur und für öffentliche Dienstleistungen entwickeln und einsetzen zu können.
Außerdem wollen die Staaten mehr Augenmerk auf europäisch übertragbare Lösungen bei Politikstrategien, Daten, technischen Lösungen und Diensten legen, um die grenzüberschreitende und sektorübergreifende Nutzung zu verbessern. So soll beispielsweise ein einheitliches digitales Zugangstor zu Informationen und Verfahren vorangebracht werden, damit sich der administrative Aufwand für europäisch agierende Unternehmen und Bürger*innen reduziert. Es gibt eine dafür relevante Verordnung aus dem Jahr 2018, die nun endlich Anwendung finden soll.
Auch das Thema Künstliche Intelligenz (KI) und der Einsatz im öffentlichen Sektor wird in der Erklärung angesprochen. Das genannte Ziel ist hier, KI zu schaffen, die wertebasiert und auf Menschen ausgerichtet sind und so durch die öffentliche Hand nutzbar werden. Deshalb sprechen sich die Parteien dafür aus, einen Schwerpunkt auf die Entwicklung und Nutzung von transparenten und erklärbaren KI zu legen. Gleichzeitig wollen sie die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation von auf das Allgemeinwohl ausgerichteten KI fördern.
Diskriminierung durch KI, die unlautere Nutzung von KI im öffentlichen Sektor, der unerlaubte Zugang und die Nutzung als auch Manipulation von Daten sollen bekämpft werden. Deshalb, so geht aus dem Dokument hervor, wollen sich die Unterzeichner „verstärkt und unnachgiebig für die Vertrauenswürdigkeit, Integrität und Nutzbarkeit von KI-Systemen über ihrem gesamten Lebenszyklus hinweg einzusetzen“ Klare, und für die Anwender*innen verständliche KI ist den Staaten wichtig, da dies die Akzeptanz, das Verständnis als auch die Transparenz und Vertrauenswürdigkeit steigert.
Die zuständigen Ministerien wollen ihre europäische Zusammenarbeit dafür nutzen, sich bei den genannten Themen durch den Austausch guter Praxisbeispiele zur Entwicklung von KI-Systemen im öffentlichen Bereich auszutauschen. Außerdem schwebt ihnen vor, den Wissensaustausch zwischen dem jeweils zuständigen Fachpersonal in den Behörden zu organisieren.
Im Anhang der Berliner Erklärung sind Prinzipien für ein nutzerzentriertes Design und Angebot von digitalen öffentlichen Dienstleistungen aufgelistet. Diese sehen vor, dass Bürger*innen und Unternehmen von der Administration und bei der Nutzung von digitalen Diensten ein Set von Qualitätskriterien erwarten können. Anspruch ist, dass die digitalen Dienste Normalität werden und diese für alle zugänglich, sicher, verfügbar und nutzbar sind. Digitalisierung soll darüber hinaus einhergehen mit der Verringerung von administrativen Belastungen, mit Anreizen für den Gebrauch von Online-Leistungen, dem Schutz von Daten und Privatsphäre sowie dem Recht auf Entschädigung und Beschwerdeverfahren.