EuGH urteilt zur Kostenerstattung bei fehlender Genehmigung einer medizinischen Behandlung
Die Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung hat in ihrem aktuellen Newsletter auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Genehmigungspflicht einer medizinischen Behandlung in einem anderen EU-Staat hingewiesen.
In dem Newsletter informiert die Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung, dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) am 23. September zu einer wesentlichen Frage in der praktischen Umsetzung des europäischen Rechts entschieden hat. Das Urteil steht im Zusammenhang mit der Frage der Genehmigungspflicht bei einer medizinischen Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat, was von hoher Relevanz sei. Der EuGH habe mit seinem Urteil erstmalig zur Genehmigungspraxis im zwischenstaatlichen Recht Stellung genommen und klare Aussagen zur Verwaltungspraxis formuliert.
Zum Artikel im Newsletter 10/2020 der Europavertretung der Deutsche Sozialversicherung