Neues Gesundheitsprogramm der EU soll zu hohem Gesundheitsschutz in Europa beitragen

So wie alle Förderprogramme der Europäischen Union, wird auch das EU-Gesundheitsprogramm für den Förderzeitraum 2021 – 2017 neu aufgestellt. Die finanzielle Unterstützung der Zusammenarbeit der EU im Gesundheitsbereich wird nicht mehr als eigenständiges Programm umgesetzt, sondern als Bestandteil des Europäischen Sozialfonds Plus.

Die Europäische Kommission hat mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) mehrere EU-Programme in den Bereichen Beschäftigung, Qualifizierung, soziale Integration sowie Gesundheit und Sozialschutz zusammengelegt. Sie verspricht sich davon eine größere Kohärenz und mehr Synergien zwischen den verschiedenen Maßnahmen. Mit dem Europäischen Sozialfonds Plus wird somit ein gebündelter Fonds geschaffen, mit dem die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte und damit ein soziales Europa als übergreifendes Ziel gefördert wird.

Der sich in der Endphase der Gesetzgebung befindliche Vorschlag der Europäischen Kommission sieht für den Gesundheitsbereich eine eigene sogenannte Komponente im ESF vor. Hierin sind eigenständige Ziele und Maßnahmen beschrieben, die sich auf den ersten Blick nicht von dem aktuell noch laufenden EU-Gesundheitsprogramm unterscheiden. So wird es auch weiter darum gehen, die Gesundheit aller in der EU zu verbessern und die Prävention auszubauen. Deshalb soll die europäische Förderung insbesondere zur Leistungsfähigkeit, Zugänglichkeit und Resilienz der nationalen Gesundheitssysteme beitragen.

Im Beschlussvorschlag sind als Ziele unter anderem Folgende genannt

  • die Stärkung der Krisenvorsorge und der Krisenreaktion in der EU zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor grenzübergreifenden Gesundheitsbedrohungen

  • die Unterstützung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der öffentlichen Gesundheit (Arzneimittel, Bewertung von Gesundheitstechnologien, Tabak, grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung)

  • die Stärkung der Zusammenarbeit bei der digitalen Transformation von Gesundheit und Versorgung und die Entwicklung eines nachhaltigen EU-Gesundheitsinformationssystems

  • der Austausch und die Umsetzung von bewährten Verfahren zur Unterstützung struktureller Innovationen in der öffentlichen Gesundheit, in der Gesundheitsförderung, Krankheitsprävention und ‑eindämmung.

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Konkrete förderfähige Maßnahmen reichen vor diesem Hintergrund von der Schaffung einer Wissensbasis durch Analysen, Studien, der Sammlung von Daten, Methoden, Klassifikationen über die Umsetzung politischer Maßnahmen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die Stärkung von Fachlichkeit und Handlungskapazität durch die Übertragung und Verbreitung bewährter Verfahren und durch europäische Netzwerkarbeit und Datenaustausch. Die Kommunikation und die Verbreitung der Ergebnisse und Erkenntnisse in die gesundheitspolitischen Strukturen und Systeme der EU-Staaten gehören ebenfalls zu den Aktivitäten, die ko-finanziert werden.

Insgesamt sollen Mittel in Höhe von 413 Mio. € für sieben Jahre aus dem EU-Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Die veranschlagte Mittelausstattung ist niedriger als die des aktuellen Gesundheitsprogramms mit 449.4 Mio. €. Die letztendliche Entscheidung über die Höhe der Ausstattung hängt aber von dem sich noch in der Abstimmung befindlichen siebenjährigen EU-Haushalt ab.

Das Thema Gesundheit findet sich über den ESF+ hinaus in anderen Förderprogrammen der EU wieder, die stärker auf den Innovations- und Investitionsbedarf des Gesundheitswesens der EU-Staaten ausgerichtet sind. Die Komponente „Gesundheit“ ist in erster Linie eine Antwort auf die grenzüberschreitende Dimension in der Gesundheitsversorgung und Gesundheitspolitik (siehe auch den Artikel der BMB News „Gesundheit weiterhin Förderschwerpunkt in zukünftigen EU-Programmen“).

Die konkrete Verwendung der Finanzmittel geschieht über jährliche Arbeitsprogramme, die die inhaltlichen Schwerpunkte und Aktionsformen für die zu vergebenden Zuschüsse oder Ausschreibungen festlegen. Beteiligen können sich nationale Gesundheitsbehörden, öffentliche und private Einrichtungen, Unternehmen, nichtstaatliche Organisationen und die Forschung.

Ulrike Wisser