EU-Aufbaufonds geht in die konkrete Umsetzungsphase

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Mit der Annahme der Gesetzesgrundlage für die Aufbau- und Resilienzfazilität der EU durch das Europäische Parlament und durch den Rat kann ein weiterer Schritt hin zur konkreten Vorbereitung der europäischen Postpandemie-Unterstützung für die Staaten gegangen werden.

Die Europaabgeordneten hatten in ihrer Plenartagung im Februar mit 582 Ja-Stimmen zu 40 Neins bei 69 Enthaltungen grünes Licht für die Rechtsgrundlage gegeben. Einige Tage später gab es dann auch die offizielle Bestätigung durch die EU-Länder im Rat. Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist mit 672,5 Mrd. € das Kernstück der insgesamt 750 Mrd. € Euro schweren Coronahilfe „NextGenerationEU“.

Das Parlament hatte in den Debatten um das Finanzinstrument immer wieder kritisiert, dass es bei der Umsetzung des Fonds in den Mitgliedstaaten kein wirkliches Vetorecht hat, sondern nur die bekannten haushaltsrechtlichen Kontrollmöglichkeiten wahrnehmen kann. Zuständig für die Überwachung und Umsetzung der Fazilität ist die Kommission. Das Europäische Parlament kann sich über die Entwicklungen in der EU auf dem Laufenden halten, indem es die EU-Behörde alle zwei Monate in die zuständigen parlamentarischen Ausschüsse zur Berichterstattung einlädt. Die Abgeordneten sind insbesondere daran interessiert, so erklärten sie in der politischen Aussprache, wie es um die Erholung der EU steht und die Mitgliedstaaten bei den Zielvorgaben und Etappenzielen vorankommen.

In ihrem Beschluss haben sich die Europaparlamentarier*innen von den durch die EU-Behörde vorgeschlagenen Förderschwerpunkten des Fonds leiten lassen. Aus der Stellungnahme geht hervor, dass dieser vor allem für den Umstieg auf eine umweltfreundliche Wirtschaft und den Artenschutz, für den digitalen Wandel, der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Erholung und der Wettbewerbsfähigkeit genutzt werden soll. Finanziert werden sollen darüber hinaus Projekte, die staatliche Einrichtungen krisenfester machen. Grundsätzlich möchte das EP aber auch, dass die Unterstützung von jungen Menschen einen wichtigen Platz in der Förderung einnimmt. Es hat sich für die berufliche und soziale Teilhabe der Jugend als eigene Priorität ausgesprochen.  

In einer Reihe von Beiträgen in der Plenartagung warnten die Abgeordneten davor, das Geld nicht als willkommenen Zuschuss zum nationalen Haushalt zu behandeln, sondern für Investitionen und Reformen zu nutzen.

Ratsvorsitz Costa, Kommissionspräsidenten von der Leyen und EP-Präsident Sassoli bei der Unterzeichnung des Beschlusses für die Aufbau- und Resilienzfazilität, Quelle: Europäisches Parlament

Ratsvorsitz Costa, Kommissionspräsidenten von der Leyen und EP-Präsident Sassoli bei der Unterzeichnung des Beschlusses für die Aufbau- und Resilienzfazilität, Quelle: Europäisches Parlament

Wie bekannt, bildet die Grundlage für die Bewilligung der Zuschüsse und Kredite aus der Recovery and Resilience Facility sogenannte  Aufbau- und Resilienzpläne der EU-Mitglieder. Diese werden von der Kommission auf ihre Übereinstimmung mit den Förderschwerpunkten, den Reformanforderungen und dem Rechtsstaatsprinzip hin geprüft. Bisher haben 19 Länder Entwürfe eingereicht. Nach der formalen Abgabe der Pläne in Brüssel hat die Kommission zwei Monate Zeit für ihre Entscheidungsempfehlung. Der EU-Rat für Wirtschaft und Finanzen muss danach innerhalb eines Monats grünes Licht geben. Eine Tranche von 13 % des Geldes soll aber schon bald als Vorfinanzierung den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Ein einheitliches Informations- und Überwachungssystem soll Transparenz über die Verwendung der Mittel sicherstellen.

Medieninformationen zufolge ist die Europäische Kommission nicht durchgängig zufrieden mit den bisherigen Plänen. Wie Euractiv berichtet, fordert auch sie ein stärker ausgeprägtes Reformbestreben und diesbezügliche konkrete Ziele und spezifische Meilensteinen. Außerdem verlangt sie von den nationalen Stellen, effektive Systeme zur Verhinderung von Korruption und Betrug einzurichten. Es scheint also, dass die Mitgliedstaaten noch nachzuarbeiten haben, um die EU-Behörde zufrieden zu stellen.

Da die Mittel für die Fazilität aus einer neuen Einnahmequelle gespeist werden, muss der Rat einen Eigenmittelbeschluss dazu fassen. Dafür sind Entscheidungen aller 27 nationalen Parlamente Voraussetzung. Bis Mitte Februar lagen offizielle Positionen erst aus sechs Ländern vor. Die EU kann Kredite auf den Finanzmärkten aber erst aufnehmen, wenn der Beschluss vorliegt.

Ulrike Wisser