EP-Ausschuss für Regionalpolitik bewertet grenzübergreifende Gesundheitsversorgung in der Strukturfondsförderung

Die Mitglieder des Regionalausschusses des Europäischen Parlaments befassten sich mit den Ergebnissen einer Studie, die die Rolle der Strukturfondsförderung der EU bei der Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Grenzgebieten untersucht.

Vorsitzendes des REGI-Ausschusses des EP, Younous Omarjee, Quelle: Europäisches Parlament

Die Studie „Cross-border cooperation in healthcare” analysiert den Beitrag der Kohäsionspolitik für eine stärkere grenzüberschreitende Ausrichtung der Gesundheitsversorgung. Grundlage der Untersuchung waren vorrangig Interreg-Programme für Grenzgebiete aus dem Förderzeitraum 2014-2020. Im Mittelpunkt wurden fünf Programme mit dem Schwerpunkt Gesundheitskooperation untersucht, davon zwei unter deutscher Beteiligung. Die Autor*innen konzentrierten sich auf Verfahren und Entscheidungswege bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, auf modellhafte Projekte und die Auswirkungen der Pandemie auf diese besondere Gesundheitskooperation. Sie zeigen mögliche Lösungen für eine kohärente Gesundheitsversorgung vor Ort auf und haben politische Empfehlungen formuliert. Diese beziehen sich u.a. auf Fragen, wie der Zugang von Patient*innen und der grenzüberschreitende Einsatz des Gesundheitspersonals erleichtert, die Gesundheits- und Notfallversorgung über die Grenze hinweg verbessert und das Gesundheitswesen vor Ort gemeinsam weiterentwickelt werden kann.

Zu den Anregungen, auch für die neuen Interreg-Programme, gehören:

  • die Förderung und Verbreitung vereinfachter Informationen für die grenzüberschreitende Patientenversorgung und den Einsatz von Gesundheitspersonal, z.B. über die Einrichtung grenzüberschreitender regionaler Kontaktstellen

  • die Einführung einer grenzüberschreitenden Kommunikation und Sprache innerhalb der medizinischen Einrichtungen und zwischen allen grenzüberschreitenden Gesundheitsakteuren wie Gesundheitseinrichtungen, Versicherern, Sozialsysteme sowie lokalen Behörden

  • die Entwicklung einer grenzüberschreitenden Datenbank mit vergleichenden Daten und harmonisierten Methoden sowie die Kartierung von Gesundheitsdienstleistern in der Grenzregion

  • die Förderung von  grenzüberschreitenden eHealth-Angeboten, einschließlich einer gemeinsamen Ausbildung und Ausrüstung

  • die Festlegung europäischer Standardprotokolle und regelmäßiger Treffen zur Entwicklung integrierter und effizienter grenzüberschreitender Notfalldienste.

Die Autor*innen weisen auf fünf Aspekte hin, die bei der Umsetzung der vorherigen Empfehlungen mehr oder weniger immer eine Bedeutung haben. Dazu gehören die Unterschiede bei den Lebensrealitäten in Grenzgebieten, die Suche nach einer nachhaltigen und ausgeglichenen Finanzierung, notwendige Lernprozesse im Zusammenhang mit den neuen Technologien, fördernde Bedingungen für eine Multi-Akteure und Multi-level-Governance in Grenzgebieten und das Risiko eines gelebten Protektionismus.

Ulrike Wisser