EU-Behörde veröffentlicht Leitlinien zur Stärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit bei der Versorgung von Covid-19 Erkrankten
Mit ihren Anfang April vorgelegten Leitlinien für die „EU-Soforthilfe im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheitswesen in der COVID-19-Krise“ möchte die Europäische Kommission eine reibungslosere Koordinierung in der Notfallversorgung von Patient*innen erreichen. Im Kern ihrer Leitlinien empfiehlt sie, bereits bestehende europäische Arbeitsstrukturen im Gesundheitsbereich besser als bisher zu nutzen. EU-Regeln, die für die gemeinsame Gesundheitsversorgung relevant sind, sollten jetzt einfach und unkompliziert angewendet werden.
Sie geht in ihren Leitlinien auf unterschiedliche Aspekte bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit in der Notfallversorgung ein. Dazu gehören die Koordinierung und Überwachung des Angebots und der Nachfrage an Intensivpflegebetten, die Organisation und Kofinanzierung von Krankentransporten, der Einsatz von qualifizierten medizinischen Teams als auch das kurzfristige Arbeiten von Gesundheitspersonal in einem anderen EU-Land.
Eine wesentliche Rolle bei der Abstimmung von Angebot und Nachfrage spielt der Gesundheitssicherheitsausschuss der EU unter der Leitung der Europäischen Kommission, dem die nationalen Gesundheitsbehörden angehören. Anträge für eine grenzüberschreitende Unterstützung bei der Gesundheitsversorgung können über das EU-Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) laufen. EWRS ist ein EU-weites Schnellwarnsystem zur Meldung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren. Sein vertrauliches Computersystem soll eine ständige Verbindung zwischen der Europäischen Kommission und den EU-Ländern zum Zwecke der Warnmeldung, der Bewertung von Gesundheitsrisiken und der Festlegung der zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendigen Maßnahmen gewährleisten.
Im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens kann die Kommission den grenzüberschreitenden Notfalltransport von Patienten sowie den Einsatz von qualifiziertem medizinischem Personal koordinieren und finanziell unterstützen.
Um schnell und praktisch handeln zu können, empfiehlt sie beispielsweise den lokalen, regionalen und nationalen Gesundheitsbehörden, ihre bilateralen und regionalen Vereinbarungen und Kontaktstellen zu nutzen, um gegenseitig Behandlungsplätze für Covid-19-Patient*innen anzubieten bzw. nachzufragen.
Die Kostenerstattung für Behandlungen und die medizinische Versorgung für EU-Bürger*innen im Ausland ist durch die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit geregelt. Die EU-Behörde regt dazu an, die vorgesehenen Verfahren angesichts der Dringlichkeit zu vereinfachen. In der Regel müssen Patienten im Besitz einer vorherigen Genehmigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers sein, was für die laufende Notsituation unpassend ist. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten pragmatisch mit Notfallpatienten umgehen, indem eine allgemeine Vorabgenehmigung ausgestellt wird und das aufnehmende Land sich bereit erklärt, diese zu akzeptieren. Nach Einschätzung der Kommission ist es ausreichend, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme in ein Krankenhaus eine Krankenversicherung vorliegt.
Auch bei der Anerkennung beruflicher Abschlüsse von Gesundheitspersonal, das im anderen Land aushilft, rät sie zu einer unkomplizierten Handhabe. Für viele Gesundheitsberufe, wie etwa für Ärzte mit medizinischer Grundausbildung, für eine Reihe von Fachärzten in Bereichen wie Lungen- und Bronchialheilkunde, Immunologie oder Infektiologie sowie für allgemeine Pflegefachkräfte, bestehe bereits eine Mindestharmonisierung bei den Berufsqualifikationen, betont sie. Deshalb reiche eine einfache Erklärung aus, ohne dass eine Entscheidung der Behörden des Aufnahmelandes abgewartet werden müsse.
Für andere Gesundheitsberufe, wo ein Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung vorgesehen ist, empfiehlt sie ebenfalls eine abgespeckte Vorgehensweise, in Form eines schnellen Abgleichs der Ausbildungsinhalte, verkürzter Bearbeitungsfristen oder den Verzicht auf weitere Unterlagen und beglaubigte Übersetzungen.
Mit den Leitlinien will sie Tipps geben, um eine größere Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern in Grenzregionen und darüber hinaus zu erreichen. So könnten sich die Länder im Notfall gegenseitig entlasten, sofern dies das Funktionieren ihrer eigenen Gesundheitssysteme nicht gefährde, so ihre Beweggrund.