Besserer Zugang zu Gesundheitsleistungen für Menschen mit Migrationshintergrund gewährleisten

Die Europäische Kommission möchte die Integration und Inklusion von Menschen mit Migrationshintergrund in der EU mit einem neuen Aktionsplan verbessern. Diesen stellte sie Ende November der Öffentlichkeit vor. Im Aktionsplan werden Ziele und Maßnahmen für die Förderung der Teilhabe vor allem in vier Bereichen angesprochen, Bildung und Ausbildung, Beschäftigung, Wohnen und Gesundheitswesen.

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Zu der Gruppe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Sinne des Aktionsplans gehören in Europa immigrierte Bürger und Bürgerinnen mit einem EU-Pass sowie Menschen mit einer Staatsangehörigkeit eines Drittstaates, die sich legal in der EU aufhalten.

Der Europäische Kommissions-Vizepräsident Margaritis Schinas sagt bei der Vorstellung des Aktionsplans, dass jede Person, die das Recht hat, sich in Europa aufzuhalten, Zugang zu den Instrumenten bekommt, die benötigt werden, um ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Diese Menschen sollten auch die geltenden Rechte und Pflichten der EU übernehmen können. 

Mit dem Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021-2027 stellt die EU-Behörde für die vier genannten wesentlichen Lebensbereiche Unterstützungsmaßnahmen für die Mitgliedstaaten zusammen und schlägt diesen zentrale Handlungslinien vor. Die EU kann hier in erster Linie Hilfsangebote machen, die Verantwortung für Integration und Inklusion liegt bei den EU-Staaten. Die EU unterstützt mit ihren EU-Förderprogrammen, mit der Entwicklung von Leitlinien zu einzelnen Fragen und der Organisation eines EU-weiten fachlichen und politischen Austausches.

Für gleiche Chancen bei der Bildung und der Einmündung in Beschäftigung spielt besonders die bessere und schnellere Anerkennung von Kompetenzen und Abschlüssen eine wichtige Rolle. Die Förderung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten, einschließlich psychologischer Betreuung, soll für Menschen mit Migrationshintergrund verbessert werden, heißt es im Plan, indem sie über ihre Rechte informiert werden. So können sie die Leistungen auch wahrnehmen. Die Kommission legt hierbei einen Nachdruck darauf, die besonderen Herausforderungen für Frauen zu berücksichtigen, wie während und nach der Schwangerschaft.

An die Adresse der Mitgliedstaaten hat sie für die Weiterentwicklung inklusiverer nationaler Gesundheitssysteme drei Empfehlungen:

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  • Weiterbildungsangebote für Gesundheitspflegepersonal in Diversitätsmanagement und zu den Bedürfnissen spezifischer Gruppen von Menschen mit Migrationshintergrund umsetzen. Dabei weist sie auf die Ergebnisse und das Trainingsmaterial hin, das durch europäische Projekte erarbeitet wurde und von allen genutzt werden kann.

  • Angepasste Gesundheitsleistungen für Migranten*innen anbieten, die die spezifischen Bedürfnisse berücksichtigen und darüber Diskriminierungen abbauen.

  • EU-Fördermittel für die Integration nutzen, insbesondere aus dem Asyl- und Migrationsfonds und den Europäischen Strukturfonds, um inklusive Dienstleistungen weiter zu entwickeln.

Die Kommission beabsichtigt, die konkrete Integrationsarbeit vor Ort durch einen zielgerichteten Austausch und mehr politische Rückendeckung zu unterstützen. Dafür will sie neue Partnerschaften auf den Weg bringen. So plant sie eine Partnerschaft mit dem Europäischen Ausschuss der Regionen, um den Dialog und den Austausch zwischen lokalen Behörden zum Thema Integration zu verstärken. Durch das Europäische Integrationsnetzwerk sollen u.a. die EU-Staaten angeregt und unterstützt werden, nationale Strategien bzw. Aktionspläne zu entwickeln und umzusetzen. Darüber hinaus will sie die Schaffung regionaler Partnerschaften vor Ort anregen, über die u.a. die Nutzung der EU-Fonds für die Integration und Inklusion von Menschen mit Migrationshintergrund koordiniert und verstärkt werden könnte.

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Ulrike Wisser