Gesundheitsausgaben sind Investitionen in die Ökonomie des Wohlergehens
Der Gesundheitsministerrat diskutierte am 9. Dezember 2019 in Brüssel den Beitrag der Gesundheitspolitik zur „Ökonomie des Wohlergehens“. Finnland hatte das politische Konzept als Initiative seiner EU-Präsidentschaft in die europäische Zusammenarbeit eingebracht.
Die „Ökonomie des Wohlergehens“ ist ein ordnungspolitisches Konzept, dass die Menschen und ihr Wohlergehen in den Mittelpunkt von Politik und Entscheidungsfindung stellt (siehe auch die NL-Ausgabe Nr. 5).
Aus gesundheitspolitischer Sicht tauschten sich die Vertreter und Vertreterinnen der Mitgliedstaaten in der Ratssitzung über die Bedeutung dieses Konzepts für aktuelle Herausforderungen aus. Konkret ging es um die psychische Gesundheit, das gesunde Älterwerden und die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die vom finnischen Vorsitz eingebrachten Themen wurden überwiegend auch als Schwerpunkte nationaler Gesundheitspolitik bestätigt und eine konkrete europäische Zusammenarbeit in den Feldern als gewinnbringend unterstrichen. Die Gesundheitsversorgung generell mit ihren Ausgaben wird dabei als Investitionen betrachtet, die das Wohlergehen von Menschen und der Gesellschaft fördert.
Deutschland wurde von Staatssekretär Dr. Thomas Steffen vertreten, der den Ansatz der Ökonomie des Wohlergehens begrüßte. Wachstum und Gesundheit seien stark miteinander verbundene Themen, führte er aus. Investitionen in Prävention und Vorbeugung von Krankheiten seien wichtig und zudem kosteneffizienter als die Behandlung von Erkrankungen im Nachhinein. Im Hinblick auf die Digitalisierung unterstützt er die Schaffung des vorgesehenen europäischen Raumes für Gesundheitsdaten und hält eine digitale Souveränität der EU für notwendig. Für eine solchen Datenraum werde ein Code of Conduct gebraucht. Deutschland wolle die eigene EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um das Thema Verhaltensregeln und Verhaltenskodex zum Datenaustausch in die europäische Arbeit einzubringen. Damit würde Deutschland an scheinbar bestehende Überlegungen der Europäischen Kommission anknüpfen, mittel- und langfristig eine Art Gesundheitsdatenschutzrichtlinie auf den Weg zu bringen.
ENGIE
In den meisten Diskussionsbeiträgen wurde der europäische Datenraum grundsätzlich positiv bewertet, wobei der Datenschutz und die Interoperabilität als wesentliche Anforderungen gesehen werden. Für einige Mitgliedstaaten setzt es eine Standardisierung von Datensätzen voraus, andere wiesen auf die sekundäre Nutzung von Daten für die Forschung und die Weiterentwicklung der nationalen Gesundheitssysteme hin. Außerdem wurde Transparenz und Flexibilität bei der Nutzung von Daten im europäischen Kontext gefordert.
Allerdings gab es auch einzelne EU-Länder, die einen solchen Austausch von Gesundheitsdaten auf EU-Ebene nicht gutheißen. Deshalb ist diesen wichtig, eine grenzüberschreitende Nutzung und Behandlung von Daten nur auf freiwilliger Basis zu ermöglichen. Nationale Gesetze müssten dabei respektiert werden. Für die eher skeptischen Länder macht ein europäischer Austausch von Daten nur Sinn, wenn er eindeutig einen Mehrwert für Patienten und Patientinnen bringt.
Finnland legte in seiner Präsidentschaft einen besonderen Wert auf den Aspekt der psychischen Gesundheit. Geht es nach ihr, sollte das Thema in Form einer Europäische Strategie gestärkt werden. Die Europäische Kommission, die diese auf den Weg bringen müsste, hat aber bisher noch keine diesbezüglichen Maßnahmen ergriffen.