Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung informiert über Vorbereitungsmaßnahmen zum Brexit
Europäisches Parlament
Die Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung informiert in ihrer neuesten Newsletter-Ausgabe über die Maßnahmen, die im Falle eines Austritts Großbritanniens aus der EU ohne Abkommen im Zusammenhang mit der Sozialversicherung in Deutschland ergriffen werden.
Sie verweist auf ein Gesetz zu Übergangsregelungen im Bereich der sozialen Sicherheit, dessen Ziel es ist, den vom Austritt besonders betroffenen Personen kurzfristig Rechtssicherheit sowie Bestands- und Vertrauensschutz zu gewähren und soziale Härten zu vermeiden.
In dem Artikel werden darüber hinaus weiterführende Informationsangebote der Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung angeführt.