Deutscher Aufbau- und Resilienzplan fördert 40 Maßnahmen in sechs Schwerpunktbereichen

Deutschland hat seinen Aufbau- und Resilienzplan in Brüssel eingereicht und gehört damit zu den Staaten, deren Vorhaben nun durch die Europäische Kommission analysiert und bewertet wird. Aus dem mehr als 500 Seiten umfassenden Plan geht hervor, dass die deutsche Regierung die fast 28 Mrd. € dafür nutzt, in sechs Bereichen Klimaneutralität, Modernisierung und Digitalisierung voranzubringen.

Quelle: Bundesfinanzministerium.de

Quelle: Bundesfinanzministerium.de

Der deutsche Aufbau- und Resilienzplan, kurz DARP, besteht aus 40 Programmen bzw. Maßnahmen, die sich auf die sechs Säulen verteilen:

  1. Klimapolitik und Energiewende

  2. Digitalisierung der Wirtschaft und Infrastruktur

  3. Digitalisierung der Bildung

  4. Stärkung der Sozialen Teilhabe

  5. Stärkung eines pandemie-resilienten Gesundheitssystems

  6. Moderne Verwaltung und Abbau von Investitionshemmnissen.

Klimapolitik und Energiewende ist, wie vom Europäischen Aufbauprogramm „NextGenerationEU“ vorgesehen, der quantitativ stärkste Förderbereich mit einem Anteil von 40 % des Gesamtvolumens. Aber auch die  Digitalisierung zieht sich als spezifische Priorität, aber auch als Querschnittsthema durch den Plan. Insgesamt, so heißt es im Text, tragen über 50 % der Ausgaben im DARP zum digitalen Wandel bei. Somit werde die europäische Mindestquote von 20 % weit übertroffen. Der klare Fokus auf Digitalisierungsthemen unterstreiche den Anspruch Deutschlands, gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Denn die erfolgreiche Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft wird künftig ein noch wichtigerer Erfolgsfaktor im internationalen Standortwettbewerb sein, so schreibt die Bundesregierung in ihrem Plan.

Die Stärkung eines pandemie-resilienten Gesundheitssystems ist ein eigener Schwerpunkt des DARP. Dafür werden drei Programme aus dem Plan gefördert:

  • die digitale und technische Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit einem Fördervolumen von 813,92 Mio. €

  • das Zukunftsprogramm Krankenhäuser, das mit 3 Mrd. € ausgestattet werden soll und

  • ein Sonderprogramm zur Beschleunigung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 mit insgesamt 750 Mrd. €.

Ein wesentliches Ziel im Zusammenhang mit den Gesundheitsdiensten ist der flächendeckende Auf- und Ausbau des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz (DEMIS). Außerdem trägt der Plan zur Digitalisierung der Gesundheitsämter bei. Das Anliegen ist,  trotz erheblicher regionaler und überregionaler Unterschiede bei der Zuständigkeit, Ausstattung und bei Entscheidungsprozessen die Digitalisierung soweit zu stärken, dass Informationsprozesse sicher und effizienter erfolgen können.

Ziel des Zukunftsprogramms Krankenhäuser ist die Förderung der (informations-)technischen Ausstattung der Notaufnahmen, der digitalen Infrastruktur und der Informationssicherheit in den Krankenhäusern. Darüber sollen u.a. mehr regionale, sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen entstehen. Unter dem Strich wird angestrebt, den Digitalisierungsgrad der Krankenhäuser spürbar zu verbessern.

Die Länder entscheiden, für welche Vorhaben Fördermittel beantragt werden sollen. Eine Herausforderung ist für die Regierung, dass das Programm in kurzer Zeit - bis Ende 2021 - umgesetzt werden muss. Dafür soll ein transparentes und einfach handhabbares Fördersystem auf den Weg gebracht werden, sieht der Plan vor, damit Krankenhäuser schnell und in möglichst großer Zahl von den Fördermöglichkeiten profitieren können.  

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Hinter der Überschrift „Moderne Verwaltung“ steht das Anliegen, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland voranzubringen und dazu beizutragen, das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) zu realisieren. Das Gesetz sieht vor, dass bis Ende 2022 die Behörden ihre administrativen Dienstleistungen online anbieten können. Der DARP konzentriert sich neben dem OZG auf die Unterstützung einer digitalen Identität und der Umsetzung der Registermodernisierung. 

Für den Bereich der „Sozialen Teilhabe“ möchte die Regierung die europäischen Mittel für das Sondervermögen zum „Kinderbetreuungsausbau“, das Programm „Ausbildungsplätze sichern“, das „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“ die Sozialgarantie 2021 und den Ausbau der Digitalen Rentenübersicht nutzen.

Die einzelnen Aufbau- und Resilienzpläne der EU-Staaten werden von einem Team in der EU-Behörde analysiert. Eventuelle Änderungswünsche verhandelt sie direkt mit der nationalen Regierung. Die federführende Stelle in Deutschland ist das Bundesministerium der Finanzen. Bevor die erste Vorfinanzierung getätigt werden kann, muss der Rat der EU den einzelnen Plänen zugestimmt haben. Mit Österreich und Polen als letzte Parlamente, die dem Eigenmittelbeschluss für die Aufnahme von Geldern auf den Kreditmärkten zugestimmt haben, kann die Kommission ihren Zeitplan einhalten. Sie hatte stetig angekündigt, dass Ende Juni die ersten Mittel fließen können.

Alle Dokumente zum DARP sind auf der Webseite des BMF veröffentlicht.

Ulrike Wisser