Europäische Arzneimittelagentur startet Interessenbekundungen für die fachliche Mitarbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen
Die Europäische Arzneimittelagentur hat jetzt verschiedene Aufrufe für Interessenbekundungen zur fachlichen Mitarbeit und Beratung in ihren Gremien veröffentlicht.
Die Einbringung von Patientenorganisationen und Berufsverbänden ist eine Regel bei dieser Agentur und wurde in der Gründungsverordnung festgelegt. Die Benennungen werden regelmäßig erneuert, jetzt steht eine neue Arbeitsphase an.
Dafür hat EMA drei Aufrufe veröffentlicht, für
Quelle: Euractiv
Vertreter von Patientenverbänden und Klinikern: Aufruf zur Interessenbekundung für die Mitarbeit im EMA-Ausschuss für neuartige Therapien,
Vertreter der Zivilgesellschaft: Aufruf zur Interessenbekundung für die Mitarbeit im EMA-Vorstand,
Vertreter der Zivilgesellschaft: Aufruf zur Interessenbekundung für die Mitarbeit im Ausschuss für Pharmakovigilanz-Risikobewertung.
Die zivilgesellschaftliche Einbindung in die Arbeit der Agentur soll dafür sorgen, dass deren Fachmeinung in die wissenschaftlichen Ausschüsse einfließen, Informationen über von der Agentur hergestellte Arzneimittel überprüft und spezifische Anfragen beantwortet werden.
Die Rolle der zivilgesellschaftlichen Mitglieder des EMA-Verwaltungsrats besteht darin, sicherzustellen, dass die Ansichten und Bedürfnisse von Patienten sowie Angehörigen der Gesundheitsberufe und Tiermedizin in den Diskussionen und Entscheidungen des Verwaltungsrats berücksichtigt werden.
Die drei Aufrufe sind auf der Webseite der Europäischen Kommission nachzulesen. Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen ist der 18. bzw. der 20. Oktober 2021