Deutsche Sozialversicherung veröffentlicht Stellungnahme zu KI-Kommissionsvorschlägen

Die Deutsche Sozialversicherung hat Ende Juli ihre Stellungnahme zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission für die Regelung der Künstliche Intelligenz in der EU veröffentlicht.

Die Europäische Kommission hatte ihre Vorschläge zur Regulierung der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Gemeinschaft Mitte April diesen Jahres vorlegt. Damit soll ein Rechtsrahmen geschaffen werden, den die Behörde als weltweit einmalig angekündigt hat. Ziel ist es, Europa zu einem globalen Zentrum für vertrauenswürdige KI auszubauen. Der Verordnungsentwurf wird nun von den EU-Institutionen verhandelt und von vielfältigen Interessengruppen bewertet.

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Die Deutsche Sozialversicherung begrüßt in ihrer Position eine Klärung unter anderem der ethischen und haftungsrechtlichen Fragen, formuliert aber Vorbehalte gegenüber einer zu weiten Definition von KI. Auch wenn derzeit im Bereich der Sozialversicherung noch keine KI zum Einsatz komme – jedenfalls keine mit einem hohen Risikopotenzial - kann sich das in Zukunft ändern, schreibt sie, etwa durch maschinelle Lernverfahren für die Unterstützung personen- und fallbasierter Entscheidungen. In diesem Fall sei die Schaffung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Nichtdiskriminierung und menschlicher Letztverantwortung beim Einsatz maschineller Unterstützungsverfahren wünschenswert. Vor diesem Hintergrund hält die DSV Überwachungs- und Kontrollmechanismen für notwendig.

Um die Vertrauenswürdigkeit von KI zu stärken, sprechen sich die Unterzeichner*innen dafür aus, dass Sozialversicherungsträger für den Einsatz von KI-Anwendungen, die kein hohes Risiko darstellen, eigene freiwillige Verhaltenscodizes aufstellen oder sich den Verhaltenscodizes repräsentativer Verbände anschließen.

Ulrike Wisser